Bebauungsplan Nr. Brü/50

Fristende: 16.08.2024

Bebauungsplan Nr. Brü/50
© Gemeinde Brüggen

Beschreibung des Vorhabens

Die Gemeinde Brüggen beab­sichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung von Nutzungen des Einzelhandels zu schaffen. Konkret soll die weitere Ansiedlung bzw. Erweiterung von zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbetrieben am Standort „östliches Weihersfeld/Borner Straße“ unterbunden werden.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Der Planentwurf liegt vom 12.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 zur frühzeitigen Beteiligung öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Gemeinde Brüggen einzureichen.

Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 09.08.2024 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.