Bebauuungsplan Nr. 459, 2. Änderung

Fristende: 08.08.2022

Bebauuungsplan Nr. 459, 2. Änderung
© Stadt Krefeld

Beschreibung des Vorhabens

Die Stadt Krefeld beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Drogenhilfezentrum zu schaffen.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Der Planentwurf liegt vom 01.07:2022 bis einschließlich 01.08.2022 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Stadt Krefeld einzureichen.

Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 01.08.2022 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.