Beteiligung kommunale Wärmeplanung Niederkrüchten
Fristende: 28.07.2025

Fristende: 28.07.2025
Hintergrund
Die kommunale Wärmeplanung ist gemäß dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtend und fordert von Kommunen mit bis zu 100.000 gemeldeten Einwohnern, darunter auch die Gemeinde Niederkrüchten, die Erstellung eines Wärmeplans bis spätestens zum 30. Juni 2028.
Die Gemeinde Niederkrüchten verfolgt mit ihrer kommunalen Wärmeplanung das Ziel, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, einen konkreten Plan zu entwickeln und Maßnahmen zu identifizieren, um eine schrittweise klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu ermöglichen. Die kommunale Wärmeplanung soll demnach zukünftig als Planungsgrundlage für eine zukunftsfähige und klimaneutrale Wärmeversorgung der Gemeinde Niederkrüchten sorgen.
Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten
Der Entwurf kann in dem Zeitraum vom 30. Juni 2025 bis einschließlich 30. Juli 2025 öffentlich eingesehen werden. Stellungnahmen zum Wärmeplanentwurf können innerhalb der Veröffentlichungsfrist eingereicht werden.
Die Unterlagen sowie die Informationen zur Beteiligungsmöglichkeit finden Sie online auf dieser Internetseite: Kommunale Wärmeplanung | Gemeinde Niederkrüchten
Die IHK Mittlerer Niederrhein plant ebenfalls, eine Stellungnahme einzureichen. Als Unternehmen haben Sie die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 28. Juli 2025 per E-Mail mitzuteilen.