Bebauungsplan Nr. Ro-54 "Frongraben"

Fristende: 31.05.2025

Bebauungsplan Nr. Ro-54 "Frongraben"
© Gemeinde Rommerskirchen

Beschreibung des Vorhabens

Die Gemeinde Rommerskichen beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Der Planentwurf liegt vom 24.04.2025 bis einschließlich 31.05.2025 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Gemeinde Rommerskirchen einzureichen.

Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 27.05.2025 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.

Zusätzliche Informationen zu dieser Planung

Parallel zum Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan geändert. Auch diese Unterlagen liegen im gleichen Zeitraum öffentlich aus. Informationen zu diesem Verfahren finden Sie ebenfalls in unserem Portal: 56. Flächennutzungsplanänderung