Bebauungsplan Nr. Vo-56 „Giesenstraße/Neuhäuserstraße"
Fristende: 07.04.2025

Beschreibung des Vorhabens
Die Stadt Tönisvorst beabsichtig, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Wohnbebauung zur innerstädtischen Nachverdichtung zu schaffen.
Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten
Der Planentwurf liegt vom 05.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Stadt Tönisvorst einzureichen.
Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 28.03.2025 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellungnahme aufnehmen, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind.