Bebauungsplan Nr. Vo-56 „Giesenstraße/Neuhäuserstraße"

Fristende: 07.04.2025

Bebauungsplan Nr. Vo-56 „Giesenstraße/Neuhäuserstraße"
© Stadt Tönisvorst

Beschreibung des Vorhabens

Die Stadt Tönisvorst beabsichtig, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Wohnbebauung zur innerstädtischen Nachverdichtung zu schaffen.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Der Planentwurf liegt vom 05.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Stadt Tönisvorst einzureichen.

Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 28.03.2025 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.