Wettbewerbsrecht: Ihr sicherer Weg zum Kunden
Wir beraten Sie!
Das kostenlose Beratungsangebot richtet sich an alle Unternehmen, die Mitglied der IHK Mittlerer Niederrhein sind. Bei der Beratung können und dürfen wir die rechtsberatenden Berufe nicht ersetzen oder die Interessen einzelner Unternehmen vor Gericht wahrnehmen. Unsere Leistung versteht sich daher als eine juristische Ersteinschätzung des Vorgangs.
Unsere Leistungen für Sie im Wettbewerbsrecht umfassen:
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die Überprüfung von Werbemaßnahmen auf Rechtmäßigkeit
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Hilfestellung und Rat bei dem Erhalt einer Abmahnung
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Abhilfe bei rechtswidriger Werbung eines Mitbewerbers
Einigungsstelle in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten
Wir haben die Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten” eingerichtet, in der Sie einen Anspruch nach dem Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (das sogenannte UWG) geltend machen können. Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, in Wettbewerbsstreitfällen eine gütliche Einigung anzustreben. Sie soll Wettbewerbsstreitigkeiten (ohne Inanspruchnahme der Gerichte) einfach und kostensparend beilegen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wir setzen uns gegen Abmahnmissbrauch ein
Die IHK-Organisation macht sich für Anpassungen im Recht der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung stark. Unter der Überschrift „Private Rechtsdurchsetzung stärken – Abmahnmissbrauch bekämpfen!” hat die IHK gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden ein Papier veröffentlicht, in dem entsprechende Ansätze beschrieben sind. Im Einzelnen fordert die Wirtschaft den Gesetzgeber auf, die Abmahn- und Klagebefugnis zu konkretisieren, die finanziellen Anreize einer Abmahnung zu verringern und Änderungen im Verfahrensrecht vorzunehmen, um so missbräuchliche Abmahungen durch unseriöse Marktteilnehmer einzudämmen. Die konkreten Forderungen finden Sie hier. Das Ergebnis zur Umfrage von trusted shops bei über 1.500 Onlinehändlern zeigt, dass die Tätigkeit von Abmahnvereinen zur Existenzbedrohung für viele Onlinehändler wird. Das vollständige Ergebnis der Abmahnstudie 2017 finden Sie hier.
Auch das Ergebnis der aktuellen Umfrage von trusted shops bei über 3.000 Onlinehändlern zeigt, dass die Abmahntätigkeit von Verbänden zur Existenzbedrohung für viele Onlinehändler wird. Das Ergebnis der Umfrage von trusted shops 2018 finden Sie hier.
Der Gesetzgeber diskutiert gerade die Verschärfung der gesetzlichen Regelungen. Da auch dem Gesetzgeber in letzter Zeit der Eindruck entstanden ist, dass trotz der bisherigen Regelungen weiterhin missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Es läge ein nicht hinnehmbarer Missstand vor, wenn Abmahnungen wegen geringfügigen Verstößen gegenüber Kleinstunternehmen zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen würden. Die vorgeschlagenen Regeln zielen auf die Eindämmung von Abmahnmissbrauch, ohne die die Interessen der in diesem Bereich tätigen seriösen Akteure unbillig zu behindern. Der Gesetzesentwurf folgt in weiten Teilen den Vorschlägen des Verbändepapiers von 2017.
Werbung und Wettbewerbsrecht
In der Werbung ist fast alles erlaubt. Die Grenzen bestimmt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Was Sie bei Sonderveranstaltungen, Rabattaktionen und der Kundenansprache beachten müssen, erfahren Sie hier:
- Werbung – 30 Tipps
- Sonderveranstaltungen im Einzelhandel
- Gewinnspiele, Verlosungen und Preisausschreiben
- Gutscheine
- Verteilen und Platzieren von Werbung
- Preisangaben
- Gewerbliche Schutzrechte
Werbung und Datenschutz nach der DS-GVO (Mai 2018)
Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) bieten der Öffentlichkeit bereits erste Orientierungshilfen, wie nach ihrer Auffassung die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Praxis angewendet werden sollte. Die DSK äußerte sich nun zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung. Das Kurzpapier finden Sie hier.