Arbeitsrecht beim Frühstück

Arbeitsrecht beim Frühstück
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  • Preis:
    Die Veranstaltung ist kostenfrei

Gemeinsam mit der Unternehmerschaft Niederrhein laden wir Sie herzlich zu der Veranstaltungsreihe „Arbeitsrecht beim Frühstück” ein.

Wir starten am 2. Februar 2024 mit dem Thema „Rund um die Übertragung von Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz“. 

Die Anmeldung ist bis zum 26. Januar 2024 möglich.
Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Termine

Am 24. Mai und 6. September findet die Veranstaltungsreihe „Arbeitsrecht beim Frühstück“ zum nächsten Mal statt. Merken Sie sich die Termine gerne vor.

Programm

Neben den ohnehin schon stetig wachsenden Herausforderungen im betrieblichen Alltag sind die Unternehmen gefordert, die ihnen obliegenden zahlreichen Pflichten einzuhalten und umzusetzen. Dies gilt unter anderem für die Pflichten aus dem Arbeitsschutz, die untrennbarer Bestandteil der unternehmerischen Gesamtverantwortung sind und deren Nichteinhaltung nicht nur erhebliche Haftungsrisiken birgt, sondern durchaus auch Bußgeldzahlungen oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann. Ein wesentliches Instrument, den Arbeitsschutz im Unternehmen sowohl zum Schutze aller Beschäftigten als auch im Interesse des Unternehmers oder der Unternehmerin zielorientiert umzusetzen, ist die Übertragung von Unternehmerpflichten auf Führungskräfte. 

  • Wie aber hat eine solche Pflichtenübertragung auszusehen, damit sie den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sowie der DGUV V1 entspricht und für eine wirksame und den Verantwortlichen absichernde Umsetzung des Arbeitsschutzes sorgt?
  • Welche Übertragungsmodalitäten gibt es?
  • Und was passiert, wenn Verantwortliche aus dem Arbeitsschutz ihren Pflichten nicht in hinreichendem Maße nachkommen? 

Widmen Sie sich bei unserem leckeren Frühstück diesem wichtigen Thema und erörtern Sie mit uns praxisorientiert die wesentlichen Fragen und Problemstellungen.