"Bachelor Professional" und "Master Professional"

"Bachelor Professional" und "Master Professional"
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Die neuen Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ gehen an den Start:

Am 24. Dezember 2020 sind die ersten IHK-geprüften Abschlüsse in Kraft getreten. Weitere Abschlüsse werden in den kommenden Monaten folgen.

Die neuen Begriffe sollen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zum Ausdruck bringen, zugleich die Praxisnähe der Berufe unterstreichen und die Mobilität von Fachkräften aus Deutschland unterstützen.

Für die betroffenen IHK-Abschlüsse gibt es künftig jeweils zwei Abschlussbezeichnungen. Die Absolventen erwerben beide und können selbst entscheiden, welche sie führen wollen.

Alle anderen Abschlüsse werden sukzessive geändert. Bei vielen ist es erforderlich, auch die Qualifikationsinhalte zu modernisieren. Aktuell stimmen die beteiligten Partner, also die prüfenden Stellen wie bspw. die IHKs, die Arbeitgeberverbände, die Gewerkschaften und das Bundesbildungsministerium das Vorgehen und den Zeitplan ab.

Hier jene Abschlüsse und deren wichtigste Änderungen im Überblick, die bei der IHK Mittlerer Niederrhein geprüft werden:

Geprüfter Betriebswirt – Master Professional in Business Management

  • Es gibt eine englische Abschlussbezeichnung.
  • Hinweis: Die neue Abschlussbezeichnung gilt nicht für die „alte“ Verordnung aus dem Jahr 2006.

Geprüfter Fachwirt für Einkauf – Bachelor Professional in Procurement 

  • Bei den dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberufen entfällt die Mindestberufspraxis komplett, bei den anderen Berufen wird sie um ein Jahr reduziert.
  • Für laufende Prüfungsverfahren inklusive Wiederholung ist – auf Antrag – ein Wechsel auf die neue Verordnung möglich; bestandene Teile werden angerechnet.
  • Es gibt eine englische Abschlussbezeichnung.

Geprüfter Bilanzbuchhalter – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

  • Bei den dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberufen entfällt die Mindestberufspraxis komplett, in allen anderen Fällen wird sie um ein Jahr reduziert.
  • Künftig muss jede der drei Aufgabenstellungen im schriftlichen Prüfungsteil bestanden werden.
  • Für laufende Prüfungsverfahren inklusive Wiederholung ist – auf Antrag – ein Wechsel auf die neue Verordnung möglich, falls jede der drei Aufgabenstellungen mindestens 50 Punkte aufweist. Andernfalls ist keine Anrechnung möglich; der schriftliche Prüfungsteil muss erneut abgelegt werden.

Lernumfänge und Umstiegsmöglichkeiten

Wer sich für eine Master-Prüfung anmeldet, hat einen Lernumfang von rund 1.600 Stunden hinter sich, für den Bachelor sind es 1.200 Stunden, die mit Vor- und Nachbereitung, dem Lehrgang selbst und der einschlägigen Berufspraxis verbracht worden sind.

Die neuen Prüfungsordnungen Betriebswirt, Fachwirt für Einkauf, Bilanzbuchhalter, Veranstaltungsmeister, Medienfachwirt und Industriemeister Printmedien ermöglichen den Erwerb der neuen Abschlussbezeichnungen auch den Teilnehmern, die sich bereits in der Prüfung befinden. Der Wechsel ist allerdings an Vorgeben gebunden, die sich insbesondere nach dem Datum der Anmeldung zur Gesamtprüfung richten.
Bei konkreten Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.