Geprüfter Industriemeister/in - Fachrichtung Mechatronik

Geprüfter Industriemeister/in - Fachrichtung Mechatronik
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Inhalte

Die für Ihre Prüfung relevanten Inhalte und Abläufe finden sich in der vom Gesetzgeber erlassenen Verordnung (siehe Downloads). Um Ihnen einen ersten Eindruck der Anforderungen zu geben, finden Sie hier einige Auszüge daraus:

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik und damit die Befähigung:

  1. In Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
  2. Sich auf verändernde mechatronische Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personal -führung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Zulassungsvoraussetzungen und Beantragung der Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung zur Prüfung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese finden Sie in § 3 der Verordnung "Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik".

Die Zulassung zur Prüfung beantragen Sie über unser Onlineportal.

Prüfungsablauf

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: den Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen und den Handlungsspezifischen Qualifikationen. In den Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen schreiben Sie insgesamt fünf schriftliche Klausuren. Die Handlungsspezifischen Qualifikationen bestehen aus zwei schriftlichen Klausuren und einem Fachgespräch.

Details zum Prüfungsablauf geben wir Ihnen auch gerne in einem persönlichen Gespräch oder Sie entnehmen diese der Verordnung (siehe Downloads). Dort sind alle Abläufe ausführlich dargestellt. Weitere Informationen sowie die für die Prüfungen erlaubten Hilfsmittel finden Sie hier.

Eine vereinfachte Darstellung der Prüfungsstruktur finden Sie hier.

Prüfungstermine und Prüfungsgebühren

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Prüfungsgebühr gemäß der Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein, 505 Euro.

Bei einer Teilprüfung fallen für Teil 1 (Basisqualifikationen) 305 Euro, und für Teil 2 (Handlungsspezifische Qualifikationen) 200 Euro Prüfungsgebühren an. Alle Prüfungsgebühren für Wiederholungen von Teilprüfungen betragen 50 Prozent der jeweiligen Prüfungsgebühr.

Bei Rücktritt/Storno werden laut Gebührenordnung der IHK bei Abmeldung von der Prüfung bis 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin 75 Prozent, weniger als 4 Wochen 50 Prozent der Prüfungsgebühr erstattet.

Die aktuell verfügbaren Prüfungstermine der kommenden Jahre können Sie hier für die Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen sowie die Handlungsspezifischen Qualifikationen einsehen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Prüfung nicht zwangsläufig zu jedem angegebenen Prüfungstermin anbieten. 

Anmeldung zur Prüfung

Bitte nutzen Sie unser Onlineportal, um sich online zu registrieren und zu einem Prüfungstermin anzumelden. Der Anmeldezeitraum für die Frühjahrsprüfung ist jeweils der 15. Oktober bis  15. Januar, für die Herbstprüfung jeweils der 1. April -  30. Juni eines Jahres. Der Anmeldeschluss ist unbedingt einzuhalten. Unvollständige oder verspätete Anmeldungen können dazu führen, dass diese zum gewünschten Prüfungstermin nicht berücksichtigt werden können.

Haben Sie Fragen, rund um den Ablauf Ihrer Prüfung? Werfen Sie einen Blick in unseren kurzen Film, er gibt Ihnen bestimmt die ein oder andere Antwort. Sollten Sie danach noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da!

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung

Eine Empfehlung für einen Lehrgangsanbieter, der Sie auf die IHK Prüfung vorbereitet, dürfen wir nicht aussprechen. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten und uns darüber informieren. Die Übersicht finden Sie im IHK Weiterbildungsprogramm.

Dort sind ebenfalls Links zu Weiterbildungsdatenbanken hinterlegt, mit deren Hilfe Sie externe Angebote recherchieren können. Eine neutrale und individuelle Weiterbildungsberatung erhalten Sie bei der IHK. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin unter 02151 635-0.

Finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung

Eine Übersicht der wichtigsten Förderinstrumente sowie Ihrer IHK-Ansprechpartner für eine persönliche Beratung finden Sie ebenfalls auf der Seite der IHK Weiterbildung