Mediengestalter Digital und Print
Die neue zum 01. August 2023 in Kraft tretende Ausbildungsstruktur verfügt künftig über vier statt bisher drei Fachrichtungen:
-Projektmanagement („Beratung und Planung“),
-Designkonzeption („Konzeption und Visualisierung“),
-Printmedien („Gestaltung und Technik“),
mit einer auszuwählenden Wahlqualifikation
- Produzieren von Medienprodukten in konventionellen Druckverfahren
- Produzieren mit personalisierten und variablen Daten im Digitaldruck
- Erstellen von Reinzeichnungen
- Erstellen von Fotografien und Videos
- Erstellen von 3D-Grafikenund 3D-Bewegtbildern
- Produzieren von crossmedialen Medien
-Digitalmedien („Gestaltung und Technik“)
mit einer auszuwählenden Wahlqualifikation
- Produzieren von interaktiven Medien
- Produzieren von audiovisuellen Medien
- datenbankgestütztes Produzieren von Medien
- Erstellen von Fotografien und Videos
- Erstellen von 3D-Grafikenund 3D-Bewegtbildern
- Produzieren von crossmedialen Medien
Die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre sind für alle Auszubildenden identisch.
Eine fachliche Spezialisierung entsprechend der Fachrichtungen, erfolgt im dritten Ausbildungsjahr.
Erhalten bleibt die Prüfungsstruktur mit einer Zwischen- und Abschlussprüfung.
Wichtig:
Die erste Zwischenprüfung wird nach der neuen Verordnung im Frühjahr 2025 und die erste Abschlussprüfung im Winter 2025/2026 zur Verfügung stehen.