Studieren ohne Abitur
In NRW gilt seit einigen Jahren, dass beruflich Qualifizierten der direkte Zugang zum Studium offensteht - dies sogar ohne ein absolviertes Abitur oder einen in Kauf zu nehmenden Umweg. Das Hochschulgesetz NRW bestimmt, dass für eine Zulassung zu einem Studium eine mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung und eine im Anschluss ausgeübte, mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit ausreichen. Ein wesentlicher Vorteil besteht hier vor allem darin, dass der- oder diejenige, die mit einem Ausbildungs- und Studienabschluss ins Erwerbsleben einsteigen, in der Wirtschaft mehr Wege offenstehen.
Darüber wie man sich am besten auf einen solchen Berufseinstieg vorbereitet und den Kurs auf den beruflichen Erfolg richtig setzt, informiert die jeweilige IHK gerne in einem persönlichen Gespräch.