Immobilienkaufleute

Immobilienkaufleute
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Hier finden Sie die Prüfungsstruktur, Prüfungstermine- und Zeiten, sowie die Bestehensregelungen der Immobilienkaufleute

Prüfungsstruktur

Zur Ermittlung des Ausbildungsstands ist eine schriftliche und praktische Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Abschlussprüfung wird am Ende der Berufsausbildung durchgeführt.

Prüfungsfächer der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:

  1. Immobilienwirtschaft,
  2. Kaufmännische Steuerung, Dokumentation,
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde,
  4. Kundengespräch, Teambesprechung (Sperrfach)

Hinweise zur mündlichen Prüfung

Im Prüfungsbereich Kundengespräch, Teambesprechung soll der Prüfling eine praxisbezogene Aufgabe bearbeiten. Gegenstand der Aufgabenstellung sind Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit einer der gewählten Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 2. Der Prüfling wählt eine von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben aus. Die zur Wahl gestellten Aufgaben müssen diese Wahlqualifikationseinheit berücksichtigen. Im Rahmen eines Kundengesprächs oder einer Teambesprechung soll der Prüfling zeigen, dass er Aufgabenstellungen erfassen und Lösungswege entwickeln und begründen kann. Ferner soll er zeigen, dass er insbesondere wirtschaftliche, rechtliche, technische und ökologische Zusammenhänge beachten sowie service-, ziel-, adressaten- und situationsbezogen kommunizieren kann.

Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 20 Minuten einzuräumen. Das
Kundengespräch oder die Teambesprechung soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.

Bestehensregelungen

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat der Prüfungsbereich Immobilienwirtschaft gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht.

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in mindestens
zwei der in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 genannten Prüfungsbereiche sowie im Prüfungsbereich
Kundengespräch, Teambesprechung mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Hinweise zur Ergänzungsprüfung

Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

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