Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer
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Prüfungsstruktur

Die Abschlussprüfung besteht aus einer Zwischen- und einer Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Der Prüfling soll in höchstens drei Stunden vier praktische Aufgaben ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbstständig planen sowie Maßnahmen zum Umweltschutz, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zur Wirtschaftlichkeit ergreifen kann.

Die Abschlussprüfung soll zum Ende des Ausbildungsvertrages durchgeführt werden.

Prüfungsfächer und deren Gewichtung

Innerhalb der Prüfung sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:

  1. Prüfungsbereich Beförderung 20 Prozent,
  2. Prüfungsbereich betriebliche Planung und Logistik 20 Prozent,
  3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.
  4. Praktische Prüfung 50 Prozent

Bestehensregelungen

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des praktischen Teils der Prüfung in der praktischen Aufgabe I sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Beförderung oder im Prüfungsbereich betriebliche Planung und Logistik mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einer der praktischen Aufgaben oder in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Hinweise zur Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.