Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Prüfungsstruktur
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Zum Ende der Ausbildung ist eine Abschlussprüfung durchzuführen.
Prüfungsfächer und deren Gewichtung
Fachkraft für Kurier-, Express und Postdienstleistungen
Die Anforderungen in den Prüfungsbereichen sind:
- im Prüfungsbereich Auftragsbearbeitung
- im Prüfungsbereich Zustellung
- im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgabe
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat der Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgabe
gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht.
Kaufmann/-frau für Kurier-, Express und Postdienstleistungen
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Leistungserstellung im Kurier-, Express- und Postdienst,
- Vertrieb und kaufmännische Steuerung,
- Wirtschafts- und Sozialkunde,
- Fallbezogenes Fachgespräch.
Die Prüfung ist in den Prüfungsbereichen nach den Nummern 1 bis 3 schriftlich und im Prüfungsbereich nach der Nummer 4 mündlich durchzuführen.
Bestehensregelungen
Fachkraft für Kurier-, Express und Postdienstleistungen
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis, im Prüfungsbereich
Praktische Arbeitsaufgabe sowie in mindestens zwei der in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 genannten
Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden
die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die
Prüfung nicht bestanden.
Kaufmann/-frau für Kurier-, Express und Postdienstleistungen
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die Prüfungsbereiche Leistungserstellung
im Kurier-, Express- und Postdienst sowie Fallbezogenes Fachgespräch gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in mindestens
drei der in Absatz 2 Nr. 1 bis 4 genannten Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Hinweise zu Ergänzungsprüfungen
Fachkraft für Kurier-, Express und Postdienstleistungen
Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“
und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“
bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses
in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche
Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für
das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling
zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die
Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis
2 : 1 zu gewichten.
Kaufmann/-frau für Kurier-, Express und Postdienstleistungen
Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.