Sportberufe

Sportberufe
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Hier finden Sie die Prüfungsstruktur, Prüfungstermine- und Zeiten, sowie die Bestehensregelungen der Sportberufe

Zu den Lagerberufe gehören die Ausbildungsberufe

  • Sport- und Fitnesskaufleute
  • Sportfachleute

Prüfungsstruktur

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Abschlussprüfung findet zum Ende der Berufsausbildung statt.

Sport- und Fitnesskaufleute

Prüfungsfächer der Abschlussprüfung

Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

  1. Kaufmännische Steuerung von Sport- und Fitnessaktionen 30 Prozent,
  2. Angebotsentwicklung und Verkauf 30 Prozent,
  3. Trainingsplanung und Beratung 30 Prozent,
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.

 

Bestehensregelungen

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen

  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“

bewertet worden sind.

Hinweise zur Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“
bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.

Sportfachleute

Prüfungsfächer und deren Gewichtung

Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

  1. Geschäftsbetrieb und Leistungsangebot 30 Prozent,
  2. Training und Wettkampf 30 Prozent,
  3. Sportpraktische Anleitung 30 Prozent,
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.

Bestehensregelungen

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen

  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“

bewertet worden sind.

Hinweise zur Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“
bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.