Tourismuskaufleute
Prüfungsstruktur
Die Abschlussprüfung besteht aus einer Zwischen- und einer Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres und die Abschlussprüfung zum Ende der Berufsausbildung stattfinden.
Prüfungsbereiche und deren Gewichtung
- Geschäftsprozesse im Tourismus – 40 Prozent
- Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen in der touristischen Wertschöpfungskette – 20 Prozent
- Wirtschafts- und Sozialkunde – 10 Prozent
- Fallbezogenes Fachgespräch – 30 Prozent
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- in den Prüfungsbereichen Geschäftsprozesse im Tourismus und Fallbezogenes Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Hinweise zur Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft, wenn die Auszubildenden glaubhaft machen, dass die dafür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind.
Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.