Gesundheitswesen

Gesundheitswesen
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Hier finden Sie die Prüfungsstruktur, Prüfungstermine- und Zeiten, sowie die Bestehensregelungen im Gesundheitswesen.

Prüfungsstruktur

Zur Ermittlung des Ausbildungsstands ist eine schriftliche und praktische Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Abschlussprüfung wird am Ende der Berufsausbildung durchgeführt.

Prüfungsfächer der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:

  1. Gesundheitswesen
  2. Geschäfts- und Leistungsprozesse in Einrichtungen des Gesundheitswesens 
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde
  4. Fallbezogenes Fachgespräch

Hinweise zur mündlichen Prüfung

Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben insbesondere aus den Gebieten

  • interne Kooperation, insbesondere Lösung einer innerbetrieblichen  Aufgabenstellung,
  • kundenorientierte Kommunikation, insbesondere bei Information und Verkauf sowie im Beschwerdemanagement

bearbeiten. Für die Vorbereitung ist ein Zeitraum von höchstens 15 Minuten vorzusehen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Fachgespräch sein. Hierbei ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zugrunde zu legen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er komplexe Aufgaben bearbeiten, Sachverhalte analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln sowie Gespräche systematisch, situationsbezogen und kundenorientiert führen kann. Das Fachgespräch soll für den einzelnen Prüfling höchstens 20 Minuten dauern.

Bestehensregelungen

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die Prüfungsbereiche Gesundheitswesen sowie Fallbezogenes Fachgespräch gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht.

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier
Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden.  Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Hinweise zur Ergänzungsprüfung

Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

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