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Ökodesignverordnung (ESPR): Eine Übersicht für KMU

Worum geht es bei der Ökodesignverordnung?

Mit der Ökodesignverordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation – ESPR) schafft die Europäische Union einen verbindlichen Rahmen für die nachhaltige Gestaltung von Produkten. Ziel ist es, Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg umweltverträglicher zu machen – von der Konstruktion über die Nutzung bis hin zur Entsorgung.

Im Mittelpunkt stehen dabei Aspekte wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung. Die ESPR ersetzt schrittweise die bisherige Ökodesign-Richtlinie und erweitert deren Anwendungsbereich deutlich.

Für Unternehmen bedeutet dies: Nachhaltigkeitsanforderungen werden künftig nicht mehr freiwillig, sondern zunehmend verbindlicher Bestandteil der Produktgestaltung.

Wen betrifft die Ökodesignverordnung?

Die Ökodesignverordnung richtet sich an alle Unternehmen, die Produkte in der Europäischen Union in Verkehr bringen oder bereitstellen. Dazu zählen Hersteller ebenso wie Importeure und Händler. Auch kleine und mittlere Unternehmen sind betroffen, sofern sie entsprechende Produkte anbieten oder Teil der Wertschöpfungskette sind.

Entscheidend ist dabei weniger die Unternehmensgröße als vielmehr die Rolle im Markt und die betroffene Produktgruppe. Ob und in welchem Umfang konkrete Pflichten entstehen, hängt von den noch zu erlassenden produktbezogenen Rechtsakten ab.

Welche Produkte fallen unter die Verordnung?

Grundsätzlich gilt die ESPR für nahezu alle physischen Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden. Ausgenommen sind derzeit unter anderem Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel sowie lebende Pflanzen und Tiere.

Für viele Produktgruppen – etwa technische Geräte, Maschinen, Möbel, Textilien oder Bauprodukte – ist jedoch davon auszugehen, dass sie schrittweise unter die Verordnung fallen werden. Die Europäische Kommission legt fest, welche Produktgruppen priorisiert werden und welche Anforderungen jeweils gelten.

Welche Anforderungen sind zu erwarten?

Die ESPR selbst definiert den rechtlichen Rahmen. Die konkreten Pflichten ergeben sich erst aus delegierten Rechtsakten, die für einzelne Produktgruppen erlassen werden. Inhaltlich zeichnen sich jedoch bereits typische Anforderungsbereiche ab.

Künftig können Unternehmen verpflichtet sein, Produkte so zu gestalten, dass sie länger nutzbar und einfacher zu reparieren sind. Dazu gehören beispielsweise Anforderungen an die Konstruktion, den modularen Aufbau oder die Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Auch der sparsame Einsatz von Materialien und Energie sowie die Recyclingfähigkeit von Produkten spielen eine zentrale Rolle.

Darüber hinaus werden Informationspflichten zunehmen. Unternehmen müssen in der Lage sein, belastbare Angaben zu Produkteigenschaften, Nutzung, Wartung und Entsorgung bereitzustellen. Diese Informationen dienen sowohl der Marktüberwachung als auch der Transparenz entlang der Lieferkette.

Digitaler Produktpass (DPP) für Unternehmen

Der Digitale Produktpass dient dazu, relevante Produktinformationen entlang des gesamten Lebenszyklus' digital verfügbar zu machen. Ausführliche Informationen zu Zielen, Funktionsweise, Zeitplan und Auswirkungen für Unternehmen finden Sie auf unserer Themenseite.

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Zeitlicher Rahmen und Umsetzung

Hinweis

Zeitliche Angaben beruhen auf dem aktuellen Stand der EU-Planungen und können sich im weiteren Gesetzgebungsprozess ändern.

Die Ökodesignverordnung ist seit 2024 in Kraft, ihre praktische Wirkung entfaltet sie jedoch schrittweise. In den kommenden Jahren werden nach und nach Rechtsakte für einzelne Produktgruppen verabschiedet. Erst mit deren Inkrafttreten gelten verbindliche Anforderungen für die jeweiligen Produkte.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass kurzfristig noch kein flächendeckender Handlungsdruck besteht, mittelfristig jedoch mit zunehmenden regulatorischen Vorgaben zu rechnen ist. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Zielen und Prinzipien der ESPR ist daher empfehlenswert.

Was sollten KMU jetzt tun?

Auch ohne konkrete Produktvorgaben können Unternehmen bereits heute wichtige Vorarbeiten leisten:

  • Prüfen, welche Produkte im eigenen Portfolio potenziell unter die ESPR fallen
  • Klären, welche Rolle das Unternehmen im Markt einnimmt (Hersteller, Importeur, Händler)
  • Erste Bewertung von Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Materialeinsatz
  • Beobachtung der EU-Rechtsentwicklung und branchenspezifischer Informationen

Diese Schritte helfen, spätere Anpassungen effizienter und planbarer umzusetzen.

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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