Beteiligung kommunale Wärmeplanung Schwalmtal

Fristende: 08.05.2025

Beteiligung kommunale Wärmeplanung Schwalmtal
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Fristende: 08.05.2025

Hintergrund

Die kommunale Wärmeplanung ist gemäß dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtend und fordert von bestehenden Gemeinden mit bis zu 100.000 gemeldeten Einwohnern, darunter auch die Gemeinde Schwalmtal, die Erstellung eines Wärmeplans bis spätestens zum 30. Juni 2028.

Die Gemeinde Schwalmtal verfolgt mit ihrer kommunalen Wärmeplanung das Ziel, die Erzeugung und Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme schrittweise auf lokale erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder eine Kombination beider umzustellen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 geleistet sowie eine Reduktion des Endenergieverbrauchs erreicht werden.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Der Rat der Gemeinde Schwalmtal hat in seiner Sitzung am 26. März 2025 die Veröffentlichung des Entwurfs des kommunalen Wärmeplans beschlossen. Der Entwurf kann in dem Zeitraum vom 7. April 2025 bis einschließlich 12. Mai 2025 öffentlich eingesehen werden. Stellungnahmen zum Wärmeplanentwurf können innerhalb der Veröffentlichungsfrist eingereicht werden.

Die Unterlagen sowie die Informationen zur Beteiligungsmöglichkeit finden Sie online auf dieser Internetseite: https://www.schwalmtal.de/klima-umwelt-nachhaltigkeit/konzepte-und-studien/kommunale-waermeplanung

Die IHK Mittlerer Niederrhein plant ebenfalls, eine Stellungnahme einzureichen. Als Unternehmen haben Sie die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 08. Mai 2025 per E-Mail mitzuteilen.