Newsticker Energie und Umwelt

Newsticker Energie und Umwelt
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13. März 2024 – PFAS-Beschränkung: ECHA gibt nächste Schritte bekannt

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat nächste Schritte für die wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsdossiers für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vorgestellt. Die wissenschaftliche Ausschüsse RAC und SEC werden danach verschiedene Sektoren über das Jahr 2024 hinweg verteilt beraten.
Nach der Mitteilung der ECHA vom 13. März 2024 verzögern sich die ursprünglich für 2024 angekündigten Stellungnahmen der Ausschüsse. Sie nennt 8 Sektoren, über die die Ausschüsse im Jahr 2024 beraten wollen. Weitere sollen möglicherweise folgen. Parallel werden die fünf nationalen Behörden, die den Beschränkungsvorschlag eingereicht hatten, ihren Vorschlag nach Auswertung der Stellungnahmen anpassen.
Ursprünglich sah der Zeitplan der ECHA vor, dass die beiden wissenschaftlichen Ausschüsse im Jahr 2024 zu einer finalen Bewertung des Vorschlags kommen. Bei der öffentlichen Konsultation zu dem umfassenden Beschränkungsvorschlag für PFAS im Jahr 2023 wurden mehr als 5.600 Stellungnahmen eingereicht.
Hier finden Sie ein Update der ECHA. Das Umweltbundesamt hat eine Übersetzung in deutscher Sprache veröffentlicht.  
 

26. Februar 2024 – Umweltwirtschaftspreis.NRW 2024: Unternehmen können sich jetzt bewerben

Erneut lobt das Umweltministerium NRW gemeinsam mit der NRW.Bank den Umweltwirtschaftspreis.NRW aus. Ausgezeichnet werden Unternehmen, die Klima- und Umweltschutz oder Ressourceneffizienz mit wirtschaftlichem Erfolg vereinen.  
Bis zum 30. April 2024 können sich Unternehmen mit Hauptsitz in NRW bewerben, die Umweltschutz und Nachhaltigkeit in ihrem Betrieb verankert haben und in mindestens in einem der folgenden acht Teilmärkte tätig sind:
  • Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung
  • Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
  • Umweltfreundliche Mobilität
  • Wasserwirtschaft
  • Minderungs- und Schutztechnologien
  • Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
  • Umweltfreundliche Landwirtschaft

Die Unternehmen dürfen außerdem einen Jahresumsatz von 500 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Produkte beziehungsweise Dienstleistungen sollten bereits erfolgreich am Markt eingeführt sein.

Die drei Bestplatzierten werden von einer Fachjury aus Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft ausgewählt und erhalten Preisgelder in einer Gesamthöhe von insgesamt 60.000 Euro. Weitere Informationen zum Umweltwirtschaftspreis.NRW, zu den Teilnahmebedingungen und dem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: www.umweltwirtschaftspreis.nrw.

 

12. Januar 2024 – CBAM: Nationale Stelle und Veröffentlichung von Standardwerten 

DEHSt wird nationale CBAM-Stelle in Deutschland
Die Bundesregierung hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständige nationale Behörde für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) benannt. Weitere Informationen finden Sie hier.
EU-Kommission veröffentlicht CBAM-Standardwerte
Am 22.12.2023 hat die EU-Kommission die CBAM-Standardwerte veröffentlicht. Sie können sie über diesen Link aufrufen
 Weitere Infos erhalten Sie auf unserer CBAM-Übersichtsseite
 

09. November 2023 – Bundesregierung einigt sich auf Strompreisentlastungen für Industrie

Die Bundesregierung hat sich auf einen Vorschlag zur Entlastung der Wirtschaft und insbesondere der Industrie geeinigt. Für das produzierende Gewerbe soll die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Für hochenergieintensive Unternehmen soll der Selbstbehalt bei der Strompreiskompensation gestrichen werden. Konkret wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
  • Die Stromsteuer sinkt für das produzierende Gewerbe von 1,54 Cent/kWh auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent/kWh.
  • Der Spitzenausgleich bei der Stromsteuer entfällt, da der europäische Mindestsatz unter den bisher zu zahlenden Werten liegt. Die Unternehmen werden dadurch erheblich von Bürokratie entlastet.
  • Ob der Spitzenausgleich bei der Energiesteuer fortgeführt wird, ist unklar.
  • Bei der Strompreiskompensation wird der Selbstbehalt gestrichen und die Regelung wird inklusive „Super-Cap“ für fünf Jahre verlängert.
  • Dazu verweist die Bundesregierung auf den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 5 Mrd. Euro für 2024.

Die Pressemitteilung des Bundes finden Sie hier.

 

23. Oktober 2023 – Möglichkeit zur Beteiligung zum 2. Entwurf des Strom-Netzentwicklungsplans 2037/2045

Die Bundesnetzagentur hat am 8. September 2023 den 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (NEP) der vier Übertragungsnetzbetreiber und ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse veröffentlicht. Es ist möglich, bis zum 20. November 2023 eine  Stellungnahme im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung abzugeben.
Der NEP prognostiziert die langfristige Entwicklung des deutschen Stromnetzes. Es wird das erste Mal ein aktueller Entwurf für das sogenannte Klimaneutralitätsnetz 2045 aufgezeigt.
Die Konsultation zum NEP ist ein Prozess, bei dem Interessengruppen, Stakeholder und die Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, Feedback und Anmerkungen abzugeben. Diese Rückmeldungen werden dann von der Bundesnetzagentur berücksichtigt, um den finalen NEP 2037/2045 zu erstellen.
Alle Informationen und Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur unter: www.netzausbau.de/nep
 

23. Oktober 2023 – BMBF fördert innovative Forschungsprojekte zu zirkulären nachhaltigen Textilien

Mit der aktuellen Förderrichtlinie „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Zirkuläre nachhaltige Textilien: Entwicklung ganzheitlicher, praxisreifer Lösungen zur Kreislaufschließung in der Textilbranche“ stärkt das BMBF eine ressourceneffiziente, kreislauffähige Textilindustrie. Im Zentrum: nachhaltige Textilien und neue zirkuläre Geschäftsmodelle.
Gefördert wird die Entwicklung und Erprobung ganzheitlicher, praxisreifer Lösungen zur verbesserten Kreislaufführung von Textilien. Diese umfasst die Betrachtung aller Phasen des Lebenszyklus: vom Design über die Produktion über die Nutzungsphase bis zum Re-Use und Recycling. Sie bindet alle relevanten Beteiligten des Wertschöpfungskreislaufs ein und berücksichtigt die Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Entwicklungen sollen Vorbildcharakter für die gesamte Branche haben und möglichst rasch in die wirtschaftliche Praxis und marktfähige Produkte überführt werden.
Gefördert werden bis zu dreijährige Forschungs- und Entwicklungs-Verbundprojekte von Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis unter erwünschter Federführung aus Industrie oder Praxis. Ziel sind innovative, wirtschaftlich tragfähige Lösungsansätze, welche die Wertschöpfung und Kreislaufschließung in Deutschland in den Vordergrund stellen. Damit stehen vorrangig technische Textilien im Fokus, aber auch Bekleidungstextilien, Heim- und Haustextilien sowie andere Textilien, sofern ein relevanter Anteil der Wertschöpfung in Deutschland stattfindet oder beeinflussbar ist.
Bis zum 8. Januar 2024 können Projektskizzen zu diesem Thema eingereicht werden. Weitere Informationen zur Fördermaßnahme finden Sie hier.
 

29. September 2023 – Bundesrat hat der Änderung der 31. BImSchV zugestimmt

Der Bundesrat hat mit einigen Änderungen der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) zugestimmt. Die bisherige 31. BImSchV soll durch eine neu gefasste Verordnung abgelöst werden. Sie betrifft eine Reihe von Anlagen, in denen organische Lösungsmittel ab einer bestimmten Menge zum Drucken, Reinigen, Verarbeiten oder Beschichten eingesetzt werden. Die Liste der Anlagen und betroffenen Tätigkeiten mit dazugehörigen Mengenschwellen werden im Anhang I und II der Verordnung gelistet.
Die Überarbeitung der Verordnung wurde aufgrund der BVT-Schlussfolgerungen („Beste Verfügbare Technik“) zur Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie) für die Oberflächenbehandlung unter Verwendung von Lösungsmitteln und für die Nahrungs-, Getränke- und Milchindustrie notwendig. Besonders für die betroffenen IED-Anlagen werden viele Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) verschärft oder neu eingeführt.
 
Neu wird außerdem eine Prüfpflicht der schon bisher zu erstellenden Lösemittelbilanzen für genehmigungsbedürftige Anlagen eingeführt. Künftig müssen diese Anlagen ihre Lösemittebilanzen alle drei Jahre durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen überprüfen lassen. Erstmals muss dies für bestehende Anlagen drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung erfolgen. Für neue oder geänderte Anlagen muss dies ein Jahr nach Inbetriebnahme erfolgen.
 
Für bestehende Anlagen werden allerdings zahlreiche Übergangsbestimmungen festgelegt: Außer IED-Anlagen der Lebens- und Futtermittelindustrie (Nr. 6.4 Anhang I der IE-Richtlinie) sowie zur Oberflächen- (Nr. 6.7) oder Holzbehandlung (Nr. 6.10) müssen bestehende Anlagen die neuen Anforderungen fünf Jahre nach Inkrafttreten einhalten.
 
Hier finden Sie den Kabinettsentwurf sowie den Beschluss des Bundesrates mit den Änderungen. 
Die Änderungen treten am Tag der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dies wird voraussichtlich bis Ende Oktober erfolgen.
 

25. September 2023 –  EU-Kommission beschließt Beschränkung von Mikroplastik in Produkten

Am 25. September hat die EU-Kommission einem Beschränkungsvorschlag zur REACH-Verordnung zugestimmt, der viele Verwendungen von Mikroplastik verbietet, das Produkten bewusst zugesetzt wird. Definiert ist dieses Mikroplastik u.a. als synthetische Polymerpartikel unter 5 mm, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Davon betroffen können unter anderem Kunststoffgranulate für Sportplätze, Kosmetika, Detergenzien, Weichmacher, Glitter, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Arzneimittel oder Medizinprodukte sein.

Der Beschluss enthält zahlreiche detaillierte Ausnahmen, wie z.B. organische, lösliche oder abbaubare Polymere sowie deren Verwendung in Industrieanlagen oder bestimmten Arzneimitteln, Düngeprodukten, Lebens- und Futtermitteln oder In-vitro-Diagnostika. Außerdem wird es für viele Produkte Übergangsbestimmungen geben. Insbesondere im Bereich der Kosmetikprodukte sind die Ausnahmen und Übergangsbestimmungen sehr differenziert und detailliert geregelt. Unternehmen sollten diese daher für Ihre Produkte jeweils genau prüfen.
Die Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, am 17. Oktober 2023, in Kraft treten. Unter den folgenden Links finden Sie weitere Information, wie die Pressemitteilung der EU-Kommission sowie Fragen und Antworten zur Beschränkung für bewusst zugesetztes Mikroplastik. 
 

20. September 2023 – CO2-Grenzausgleichsmechanismus: CBAM-Durchführungsverordnung in Kraft – Berichtspflichten ab dem 01.10.2023

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt ist die Durchführungsverordnung des europäischen CO2-Grenzausgleichssystems in Kraft getreten. In der Verordnung sind die Berichtspflichten geregelt, die im Übergangszeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 für die Zwecke des CO2-Grenzausgleichssystems gelten. Hiervon betroffen sind Importe von Aluminium, Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.
Weitere Information zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus erhalten Sie auf den Seiten der DIHK.
 

20. September 2023 – Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV)

In Folge der regulatorischen Anpassungen aus dem Solarpaket I hat das Bundeswirtschaftsministerium die Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) vorgelegt, die 2024 in Kraft treten soll. Zuvor muss die Verordnung noch bis zum 23.11.2023 von der EU-Kommission notifiziert werden. Aus der Verordnung ergeben sich insbesondere bürokratische Erleichterungen für PV-Anlagenbetreiber sowie ein neues Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate für Hersteller, das im Jahr 2024 bereitstehen soll. Die Änderungen der NELEV finden Sie anbei.

Änderung der Anlagenzertifizierungspflicht

Die vorliegende Verordnung etabliert eine rechtssichere Möglichkeit für das Absehen von der aufwändigen Anlagenzertifizierung für netzanschlussbegehrende Betreiber von Erzeugungsanlagen bis 500 Kilowatt installierte Gesamtleistung. Dazu wird vorgesehen, dass Betreiber von Erzeugungsanlagen, die hinter einem Verknüpfungspunkt mit dem Netz der allgemeinen Versorgung eine maximal installierte Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt und eine maximale Einspeiseleistung von 270 Kilowatt aufweisen, von der Anlagenzertifizierungspflicht ausgenommen sind. Die Spannungsebene, an die die Anlage mittelbar angeschlossen wird, spielt dabei keine Rolle.

Schaffung eines Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate

Mit der Schaffung eines Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate soll der Netzbetreiber zukünftig über eine Registrierungsnummer auf alle notwendigen Informationen zugreifen können und muss die Daten nicht mehr selbst recherchieren. Er kann sich auch gleichzeitig über den Gültigkeitsstatus des jeweiligen Zertifikates informieren. Dabei darf er im Netzanschlussverfahren auf die Richtigkeit der Zertifikate und den ausgewiesenen Status vertrauen und braucht keine eigenen Prüfungen diesbezüglich mehr vorzunehmen. Mit dem neuen Register soll sichergestellt werden, dass alle in Deutschland gültigen Zertifikate (und somit auch alle anzuschließenden Einheiten und Komponenten) an einer zentralen Stelle geführt werden. Hierdurch soll eine transparente und für alle Marktteilnehmer verbindliche Grundlage für das Betriebserlaubnisverfahren gelegt werden. Das Register soll im 1. Quartal 2024 an den Start gehen. Wer es betreiben wird, ist derzeit offen. 

 

15. September 2023 – IHK-Energiewendebarometer 2023

Im Energiewende-Barometer bewerten die Unternehmen die Auswirkungen der Energiewende auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit. Die Ergebnisse für das Jahr 2023 liegen nun vor. Die Grundlage der diesjährigen Auswertung bilden 3.572 eingegangene Antworten von Unternehmen. Das Fazit in diesem Jahr: Das Vertrauen der deutschen Wirtschaft in die Energiepolitik ist aktuell auf einem Tiefstpunkt. Das Ergebnis der diesjährigen Befragung zeigt, dass die Unternehmen überwiegend die Risiken der Energiewende sehen, weniger die Chancen. Für 52 Prozent der Unternehmen wirkt sich die Energiewende aktuell sehr negativ oder negativ auf das eigene Geschäft aus, für nur 13 Prozent sehr positiv oder positiv. 
Alle Ergebnisse sowie eine regionale Auswertung für NRW finden Sie hier.
 

17. August 2023 – Die neue EU-Batterieverordnung tritt in Kraft

Im Einklang mit den Kreislaufzielen des Europäischen Grünen Deals ist die neue Batterieverordnung die erste europäische Rechtsvorschrift, die einen vollständigen Lebenszyklusansatz verfolgt, bei dem Beschaffung, Herstellung, Verwendung und Recycling in einem einzigen Gesetz geregelt sind. Batterien sind eine Schlüsseltechnologie, um den grünen Wandel voranzutreiben, nachhaltige Mobilität zu unterstützen und zur Klimaneutralität bis 2050 beizutragen. Die schrittweise eingeführten Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz sollen gewährleisten, dass wertvolle Materialien am Ende ihrer Nutzungsdauer zurückgewonnen und der Wirtschaft wieder zugeführt werden. Nach den Sorgfaltspflichten des neuen Gesetzes müssen Unternehmen soziale und ökologische Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Verarbeitung und dem Handel von Rohstoffen wie Lithium, Kobalt, Nickel und Naturgrafit erkennen und angehen.
Die nächsten Schritte: 
Die Arbeiten werden sich nun auf die Anwendung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten und die Ausarbeitung von Sekundärrechtsakten (Durchführungs- und delegierte Rechtsakte) in den nächsten Jahren konzentrieren, die detailliertere Vorschriften enthalten.
 

14. Juli 2023 – Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Quecksilberverordnung

Am 14. Juli 2023 hat die EU-Kommission im Rahmen des Null-Schadstoff-Ziels des European Green Deals einen Vorschlag zur Überarbeitung der Quecksilberverordnung angenommen. Diese sieht ein vollständiges Verbot aller verbliebenen vorsätzlichen Verwendungen von Quecksilber in der EU vor, so zum Beispiel Zahn-Amalgam, das in der EU derzeit 40 Tonnen Quecksilber jährlich verbraucht.
Hintergrund ist, dass Quecksilber eine hochgiftige Chemikalie ist, die sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt eine Bedrohung darstellt. Wenn es in die Umwelt freigesetzt wird, gelangt es in die Nahrungskette, wo es sich anreichert (hauptsächlich in Fischen). In den letzten Jahren wurde die Verwendung durch einen umfassenden Bestand an Rechtsvorschriften weitestgehend beschränkt.
Kernpunkte der überarbeiteten Quecksilberverordnung sind das Verbot der Herstellung, Verwendung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam ab dem 1. Januar 2025 sowie das Verbot der Herstellung und Ausfuhr von weiteren quecksilberhaltigen Produkten, wie beispielsweise von sechs quecksilberhaltigen Lampen ab dem 1. Januar 2026 und 1. Januar 2028 (je nach Lampentyp).
Mit dem vollständigen Ausstieg aus der Verwendung wird die EU nicht nur eine quecksilberfreie Wirtschaft etablieren, sondern auch internationale Beschlüsse in EU-Recht umsetzen. Im nächsten Schritt muss die überarbeitete Quecksilberverordnung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vom Europäischen Parlament und Rat genehmigt werden.
Den Vorschlag der Kommission und die Pressmeldung finden Sie auf den angegeben Internetseiten. 
 

14. Juli 2023 – EU verschärft Emissionsgrenzwerte für Formaldehyd

Am 14. Juli hat die EU-Kommission Vorschriften angenommen, mit denen strengere Emissionsgrenzwerte für den Stoff Formaldehyd in einer Reihe von Verbraucherprodukten festgelegt werden. Damit soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit gewährleistet sein. Formaldehyd hat krebserregende und erbgutverändernde Eigenschaften und kann als Giftstoff sowie Hautsensibilisator wirken. Es wird hauptsächlich bei der Herstellung von Harzen, Thermoplasten und anderen Chemikalien verwendet. Diese werden dann in einer Reihe von Konsumgütern und Anwendungen weiterverwendet, wie in Textil- und Lederprodukten, Fahrzeug- und Flugzeugteilen sowie in Schaumstoffen, Kunststoffen und synthetischen Glasfasern. 

Die neuen Grenzwerte gelten unter anderem für Holzwerkstoffe, Möbel, Bauprodukte und die Innenausstattung von Straßenfahrzeugen. Die neuen Vorschriften legen einen Grenzwert von 0,062 mg/m3 Formaldehyd in der Innenraumluft für die größten Verursacher fest, z. B. für Gegenstände und Möbel auf Holzbasis und für den Innenraum von Fahrzeugen. Für alle anderen Artikel wie Textilien, Leder, Kunststoffe, Baumaterialien oder elektronische Produkte gilt ein Grenzwert von 0,08 mg/m3.

Hersteller von Erzeugnissen, in denen Formaldehyd verwendet wird, haben 36 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften einzuhalten. Für die Ausstattung von Fahrzeugen gilt eine gesonderte Frist von 48 Monaten. Damit soll den Beteiligten genügend Zeit gegeben werden, um die Beschränkungsvorschriften umzusetzen, einschlägige Analysemethoden zur Prüfung der Formaldehydemissionen zu entwickeln und formaldehydfreie oder formaldehydarme Produkte einzuführen.

Darüber hinaus wird die Europäische Chemikalienagentur in Zusammenarbeit mit der Industrie und Experten Leitlinien entwickeln, die eine harmonisierte Umsetzung der Prüfbedingungen für die Messung der Formaldehydemissionen erleichtern.

Die Verordnung (EU) 2023/1464 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung und die Pressemitteilung finden Sie auf Seiten der EU-Kommission.

 

06. Juli 2023 – Künftig strengere Grenzwerte beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel

Am 6. Juli 2023 hat der Bundestag einer Änderung der 31. Verordnung (BImSchV) zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) zugestimmt. Diese sieht strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel vor. Mit der Regierungsverordnung werden EU-Vorschriften, genauer die Beschlüsse der EU-Kommission zur Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT) bei der Behandlung von Oberflächen mit organischen Lösungsmitteln, in nationales Recht umgesetzt.

Ein Änderungsantrag, der im Umweltausschuss beschlossen wurde, sieht speziell für die ölsaatenverarbeitende Industrie Ausnahmen vor.

Flüchtige organische Lösungsmittel werden bei vielen technischen Verfahren und Tätigkeiten eingesetzt, so etwa beim Lackieren, Drucken, Beschichten oder der Textilreinigung. Eine Freisetzung der Mittel kann gesundheitsgefährdend wirken und bei hoher Sonneneinstrahlung für die Bildung von Ozon mitverantwortlich sein. Die strengeren Grenzwerte sollen negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt begrenzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundestages.

 

04. Juli 2023 – DIHK-Vorschläge für wettbewerbsfähige Strompreise

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat ein eigenes Konzept erarbeitet, um das Energieangebot für die deutsche Wirtschaft zu erhöhen und die Kosten nachhaltig zu senken. Das Konzept stellt eine Alternative zu den bisher in der Öffentlichkeit diskutierten Modellen zu einem gedeckelten Industriestrompreis dar. Kern des Konzepts ist die sogenannte StromPartnerschaft.
Von dem dreistufigen Konzept würde die gesamte Breite der Wirtschaft profitieren. Zudem bietet es eine Perspektive, so dass das Energieangebot deutlich vergrößert und die Kosten somit nachhaltig gesenkt werden. Es besteht aus folgenden Stufen:
  • Stufe 1: Entlastung bei Umlagen und Steuern
  • Stufe 2: Einführung der StromPartnerschaft
  • Stufe 3: Weitergehende Entlastung für hochenergieintensive Unternehmen

Tiefergehende Informationen sowie das gesamte Impulspapier der DIHK finden Sie hier.

 

29. Juni 2023 – BMWK veröffentlicht FAQs zu Klimaschutzverträgen

Klimaschutzverträge sind ein neues Förderprogramm für die Dekarbonisierung von Produktionsanlagen. Das verpflichtende vorbereitende Verfahren läuft aktuell. Das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat nun zur Unterstützung eine umfangreiche FAQ-Liste veröffentlicht.
Sie finden die FAQs unter diesem Link
 

29. Juni 2023 – Bundesnetzagentur informiert zur Krisenvorsorge Gas

Trotz der im Sommer 2023 positiven Gasversorgungssituation ergeben verschiedene Szenarien-Berechnungen für den kommenden Winter eine mögliche Gasmangellage. In einem solchen Fall kann die Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als Bundeslastverteiler unterschiedliche Maßnahmen ergreifen. Dafür wurde nun ein Verfügungskonzept erarbeitet und vorgestellt, das Maßnahmen und Kommunikationsprozesse in der Notfallstufe darlegt. Von ratierlichen Kürzungen per Allgemeinverfügung über IndividualverfügungenAusnahmen und Selbsterklärungen bis hin zu Vollstreckungsfragen finden sich nun umfassende Webinare, Präsentationen und Informationen auf den Seiten der BNetzA unter diesen Links:

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Übersichtsseite Notfallplan und Krisenvorbereitung Gas.

 

23. Juni 2023 – EU-Konsultation zur Durchführungsverordnung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus  

Die Initiative für das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) dient dem Ziel, im Einklang mit dem Pariser Übereinkommen die CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent zu reduzieren. In diesem Zusammenhang sind alle Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel oder Wasserstoff aus Drittländern importieren, von Berichtspflichten betroffen. Danach müssen alle Importe ab dem 1. Oktober 2023 quartalsweise gemeldet werden. Weitere Hintergrundinformationen können Sie der DIHK-Webseite entnehmen.
Die EU-Kommission hat nun einen Entwurf einer CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die bis zum Spätsommer 2023 förmlich angenommen werden soll. Die Durchführungsverordnung (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/DOC/?uri=PI_COM:Ares(2023)4079551) sieht eine gewisse Flexibilität bezüglich der Berechnung von Emissionen vor. Im ersten Jahr der Umsetzung können Unternehmen zwischen drei Wegen wählen:
(a) vollständige Berichterstattung nach der neuen Methode (EU-Methode),
(b) Berichterstattung auf der Grundlage gleichwertiger nationaler Systeme von Drittländern und
(c) Berichterstattung auf der Grundlage von Referenzwerten.
Die EU-Kommission bittet im Rahmen eines Konsultationsverfahrens bis zum 11.07.2023 um Rückmeldungen aus der Wirtschaft. Diese können direkt über die „Have Your Say“-Seite erfolgen. Oder Sie melden uns als IHK-Organisation Ihre Anmerkungen oder Änderungswünsche zur Durchführungsverordnung bis zum 04.07.2023 an:
 
 

16. Juni 2023 – Webinar Qualifizierte Elektronische Signatur im Nationalen Emissionshandel

Unternehmen, die am nationalen Emissionshandel teilnehmen (Inverkehrbringer von Brennstoffen) müssen bis zum 31. Juli die Emissionsberichte einreichen – versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. 
Daher bieten DIHK, D-Trust und De-Coda am 27. Juni von 11 bis 12 Uhr ein Webinar für interessierte Unternehmen an. Die Teilnehmenden erfahren,
  • wer vom Nationalen Emissionshandel betroffen ist,
  • welche Pflichten damit verbunden sind,
  • welche Fristen im Jahr 2023 zu beachten sind,
  • wie die Qualifizierte Elektronische Signatur funktioniert,
  • welche Einsatzbereiche es neben dem Nationalen Emissionshandel für die Qualifizierte Elektronische Signatur gibt.

Unter folgendem Link können Sie sich anmelden: https://bundesdruckerei.zoom.us/webinar/register/3216866398667/WN_MVW1EL4LQg6C_MHqTTQuww.

 

06. Juni 2023 – Vorbereitendes Verfahren für Klimaschutzverträge gestartet

Klimaschutzverträge sind ein neuartiges Förderprogramm, mit dem die Mehrkosten bei Prozessen, wo klimafreundliche Produktionsverfahren noch nicht konkurrenzfähig sind, ausgeglichen werden. Sie sollen so die finanzielle Planungssicherheit bei Transformationsprozessen erhöhen. Am 06. Juni hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das für interessierte Unternehmen verpflichtende vorbereitende Verfahren gestartet. Es läuft bis zum 07. August 2023.
Informationen finden Sie hier.
 

26. Mai 2023 – Härtefallhilfe KMU: Anträge für nicht leitungsgebundene Energieträger nun möglich

Seit dem 25. Mai 2023 können nun KMU, Solo-Selbstständige, Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe auch für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets und Co. einen Zuschuss aus dem Landesprogramm „KMU-Härtefallhilfe Energie“ beantragen. Die Energiekosten müssen sich hierzu bis zum Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben. 
Weitere Informationen finden Sie hier.
 

25. April 2023 – Neues Merkblatt „Pflichten nach REACH“

Im neuen Merkblatt „Pflichten nach REACH“ finden Unternehmen eine Übersicht der Pflichten, die sich für Hersteller, Importeure, Händler und weitere Adressaten aus der REACH-Verordnung ergeben.

 

19. April 2023  Änderungen im Verpackungsrecht in Schweden

Die Deutsch-Schwedische Handelskammer informiert über Änderungen im Verpackungsrecht in Schweden. Zum 1. Januar 2023 ist eine wichtige Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Kraft getreten. Wenn ein Unternehmen aus einem Land außerhalb Schwedens ein verpacktes Produkt oder eine Verpackung an einen Endverbraucher in Schweden verkauft, unterliegt der Verkäufer den Rechtsvorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie im Artikel unter den weiteren Links sowie bei der Deutsch-Schwedischen Handelskammer.

 

15. März 2023  Härtefallhilfe KMU Energie startet am 21. März

Ab dem 21. März 2023 können kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden sowie freiberuflich Tätige und Soloselbstständige, die von stark gestiegenen Energiepreisen besonders betroffen sind, Anträge für die Härtefallhilfe KMU Energie des Landes NRW stellen. Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung finden Sie hier.

 

01. März 2023 – BMWK startet Hotline zu Energiepreisbremsen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 1. März eine kostenfreie Beratungshotline zu den Energiepreisbremsen gestartet. Über die Hotline können Unternehmen ihre individuellen Fragen zu den Mechanismen der Energiepreisbremsen stellen.

Die Hotline ist erreichbar unter der Nummer: 0800 - 78 88 900. Weitere Infos erhalten Sie hier.

 

22. Februar 2023 – Infografik zum Green Deal

Mit dem Green Deal möchte die EU bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasneutralität sowie die weitgehende Reduzierung von Schadstoffen erreichen. Um bei den mehr als 50 Initiativen den Überblick zu behalten, hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) eine interaktive Infografik angefertigt. Sie zeigt neben den Zielen und Strategien des Green Deals die wirtschaftlichen Auswirkungen der einzelnen Initiativen, den Stand des Gesetzgebungsverfahrens sowie die jeweilige Stellungnahme der DIHK.

Zu der Infografik gelangen Sie über diesen Link.

 

22. Februar 2023 – Neue Webinar-Reihe „Nachhaltiges Wirtschaften“

In Zusammenarbeit mit IHK NRW laden die nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern interessierte Unternehmen zur kostenfreien Veranstaltungsreihe „Nachhaltiges Wirtschaften“ ein. Hier werden unterschiedliche Anforderungen und Aspekte rund um Klimaschutz und Nachhaltigkeit betrachtet. Was bedeutet Nachhaltigkeit und wie betrifft das Thema Unternehmen? Welche Pflichten kommen auf Unternehmen zu? Und wie können und müssen diese umgesetzt werden?

Die Experten vermitteln Wissen und geben Unterstützung und Anregungen zu den Themen Nachhaltigkeitsberichterstattung, EU-Taxonomie, Klimaneutralität, Mobilität und Kreislaufwirtschaft

Eine Übersicht zu den Terminen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

 

15. Februar 2023 – Neue Broschüre: Umgang mit Verpackungen in Europa – Eine Übersicht der nationalen Umsetzung

Die am 4. Juli 2018 in Kraft getretene novellierte EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) war Anlass für zahlreiche Änderungen in den nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten. Allerdings variieren die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen von Land zu Land. Diese Broschüre soll deshalb einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen Staaten Europas verschaffen. 

Sie finden die Broschüre hier.

 

08. Februar 2023 – EU stellt Green Deal Industrial Plan vor

Am 1. Februar 2023 hat die EU-Kommission den Green Deal Industrial Plan vorgestellt. Er soll die Wettbewerbsfähigkeit von sogenannten „Net-Zero“ Industries in der EU fördern und den Weg zur Klimaneutralität in Europa unterstützen. Die Kommission stützt sich in dem Plan überwiegend auf eine Sammlung bereits bestehender Initiativen, die um einen nun ebenfalls angekündigten „Net-Zero Industry Act“ ergänzt werden sollen. Damit sollen die Maßnahmen im Rahmen des Green Deal und REPowerEU unterstützt werden. Der Plan besteht aus insgesamt vier Säulen:

  1. Planbares und vereinfachtes regulatorisches Umfeld
  2. Beschleunigter Zugriff auf Finanzierungsmittel
  3. Förderung von Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt
  4. Offener Handel für resiliente Wertschöpfungsketten

Weitere Einzelheiten finden Sie hier.

 

02. Februar 2023 – Einladung Webinare zum Transformationsprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums

Das Bundesministerium für Energie und Klimaschutz (BMWK) weitet seine Programme zur Unterstützung der Transformation von Industrieunternehmen aus – zum einen mit sogenannten Klimaschutzverträgen, zum anderen mit dem Dekarbonisierungsprogramm der Industrie. Am 28.02.23 und 01.03.23 bietet die DIHK je eine Informationsveranstaltung dazu an. Das BMWK wird in der Veranstaltung über die die Konzepte der beiden Programme informieren.

Das erste Webinar (Webinar I) findet zu Klimaschutzverträgen (KSV) statt, das für Unternehmen aus dem ETS-Sektor mit größeren Anlagen ausgelegt ist. Die zweite Veranstaltung (Webinar II) zur Dekarbonisierung der Industrie (DDI) ist ergänzend zu KSVs insbesondere für kleine und mittlere Anlagen relevant. Informationen zu Klimaschutzverträgen finden Sie hier.

Hier geht es zur Anmeldung.

 

02. Februar 2023 – DIHK veröffentlicht neues FAQ zu den Energiepreisbremsen

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat ihre FAQs zu den Energiepreisbremsen aktualisiert. Dort finden Unternehmen zusätzlich zu grundsätzlichen Informationen auch tiefergehende Auskünfte zu Melde- und Berichtspflichten sowie Auflagen, die vor allem energieintensive Unternehmen bei der Inanspruchnahme der Unterstützung berücksichtigen müssen. Die FAQs finden Sie hier

 

25. Januar 2023 – Beteiligung zum Vorschlag für neue EU-Verpackungsverordnung

Am 30.12.2022 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Diese soll die bisher geltende Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle ersetzen und dadurch EU-weit unterschiedliche Regelungen harmonisieren. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) wird sich mit einer Stellungnahme an dem Konsultationsverfahren beteiligen. Wir bieten unseren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, uns bis zum 7. Februar 2023 ihre Hinweise und Anmerkungen zu den Neuerungen zukommen zu lassen. Wir werden diese an die DIHK für ihre Stellungnahme weitergeben. Weitere Infos erhalten Sie hier.  

 

12. Januar 2023 – Verlängerung des Spitzenausgleichs für das produzierende Gewerbe bis Ende 2023

Das am 23. Dezember verkündete „Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs” bewirkt unter anderem, dass bestimmte energieintensive Unternehmen den Spitzenausgleich im laufenden Jahr noch in Anspruch nehmen können.

Sogenannte energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes können eine weitgehende Entlastung von der gezahlten Strom- und Energiesteuer durch den Spitzenausgleich nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG beantragen. Diese zweite Stufe der Regelentlastung für die energieintensiven Branchen hat erhebliche praktische Relevanz und wird von den meisten produzierenden Unternehmen in Anspruch genommen.

Um die energieintensiven Unternehmen in der Krise zu unterstützen, hatte die Regierungskoalition beschlossen, die Gewährung des Spitzenausgleichs um ein weiteres Jahr zu verlängern. Laut dem Gesetz wird die Gewährung des Spitzenausgleichs einmalig nicht davon abhängig gemacht, dass ein Zielwert für eine Reduzierung der Energieintensität erreicht wurde. Allerdings sollen die Unternehmen mit der Antragstellung ihre Bereitschaft erklären, alle als wirtschaftlich vorteilhaft identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen umzusetzen.

Ein Excel-Berechnungstool für die Energie- und Stromsteuer finden Sie auf der Internetseite der IHK Lippe zu Detmold.

 

12. Januar 2023 – Energiekostendämpfungsprogramm rückwirkend auf Wärme- und Kältebezug erweitert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das EKDP auf Mehrkosten erweitert, die infolge der Verteuerung des Bezugs von Wärme und Kälte entstanden sind. Insbesondere Chemiebetriebe, die an Chemieparks angesiedelt sind und hohe Kostensteigerungen für zum Beispiel Prozessdampf oder Kühlwasser zu tragen haben, können bis zum 28. Februar 2023 Förderanträge für die Monate November und Dezember 2022 stellen. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hier.

 

11. Januar 2023 – Webinar: Klimaschutzausblick 2023 – Anforderungen an Unternehmen

Welche Themen stehen im neuen Jahr beim betrieblichen Klimaschutz an? Welche regulatorischen Anpassungen und politischen Initiativen kommen auf die Unternehmen zu? Informieren Sie sich mit der Webinar-Aufzeichnung des IHK-Unternehmensnetzwerks Klimaschutz beispielsweise über folgende Themen: 

  • Revision des EEG
  • die Entwicklung im Bereich Wasserstoff
  • das angekündigte Energieeffizienzgesetz
  • die Verordnung für kurz- und mittelfristige Energiesicherung
  • die Anpassungen im Brennstoffemissionshandel

Zu der Aufzeichnung gelangen Sie über diesen Link.

 

01. Januar 2023 – Steueränderungen im Energiebereich

Zum Jahresbeginn sind zahlreiche Steueränderungen in Kraft getreten. Hierunter auch viele aus dem Energiebereich, wie die temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen, die Verlängerung des Spitzenausgleichs auf die Strom- und Energiesteuer, einkommenssteuerfreie Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

 

01. Januar 2023 – Gas- und Strompreisbremse treten in Kraft

Zum 1. Januar 2023 sind offiziell die Gas- und Strompreisbremse zur Dämpfung der ausufernden Energiepreise in Deutschland gestartet. Die Umsetzung der beiden Preisbremsen kann bei energieintensiven Unternehmen und bestimmten Verbrauchskonstellationen kompliziert sein. Informieren Sie sich auf unserer Info-Seite über die Rahmenbedingungen.

 

21. Dezember 2022 – Webinar zur Gas- und Strompreisbremse

Der DIHK hat nach der Verabschiedung der Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse ein Webinar durchgeführt, in dem die Rahmenbedingungen und Fallbeispiele erläutert werden. Sie finden die Aufzeichnung des Webinars unter diesem Link.

 

15./16. Dezember 2022 – Bundestag beschließt Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse

Die Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse wurden vom Bundestag und Bundesrat am 15. beziehungsweise 16. Dezember 2022 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2023 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher bei den hohen Energiepreisen entlastet werden. Umfangreiche Informationen zu den Preisbremsen finden Sie hier.  

 

23. November 2022 – Dezember-Soforthilfe im Gas- und Wärmebereich

Die Bundesregierung hat eine einmalige Entlastung von Gas- und Wärmeverbrauchern mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden beschlossen. Die Soforthilfe sollte als Überbrückung dienen, bis die Gas- und Wärmepreisbremse im Januar 2023 in Kraft treten. Die Verbrauchenden sollen im Dezember 2022, spätestens im Januar 2023, eine staatliche Soforthilfe in Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen erhalten. Konkret erfolgt die Entlastung durch die Nichtzahlung des Abschlags für den Monat Dezember. Dabei gilt es, Folgendes zu berücksichtigen:

  • Kundinnen und Kunden, die mit ihrem Versorger einen Lastschrifteneinzug vereinbart haben, profitieren automatisch: Ihr Dezemberabschlag wird nicht eingezogen. Sollte der Abschlag dennoch im Dezember eingezogen werden, wird die Entlastung mit dem Januar-Abschlag verrechnet. Die Entlastung ginge also definitiv nicht verloren.
  • Kundinnen und Kunden, die ihre Zahlungen monatlich selbst vornehmen, zum Beispiel per Dauerauftrag, müssen die Zahlungen für den Monat Dezember nicht leisten und ihren Dauerauftrag entsprechend für diesen Monat aussetzen.
  • Kundinnen und Kunden, die keinen direkten Vertrag mit einem Versorger abgeschlossen haben (zum Beispiel Mieterinnen und Mieter), erhalten ihre Entlastung im Jahr 2023, indem sie in der Jahresabrechnung für das Jahr 2022 verrechnet wird.

Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zur Dezember-Soforthilfe finden Sie hier

 

31. Oktober 2022 – Gaskommission legt Abschlussbericht vor

Die Experten- und Expertinnen-Kommission für Gas und Wärme hat ihren Abschlussbericht „Sicher durch den Winter” vorgelegt. Die Kommission wurde am 23. September 2022 von der Bundesregierung beauftragt, Vorschläge zur Bewältigung der Gaspreiskrise zu erarbeiten, die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst wurde. Den Abschlussbericht finden Sie hier.

 

10. Oktober 2022 – Gaskommission legt Zwischenbericht vor

Die Experten- und Expertinnen-Kommission für Gas und Wärme hat ihren Zwischenbericht vorgelegt. Die Kommission wurde am 23. September 2022 von der Bundesregierung beauftragt, Vorschläge zur Bewältigung der Gaspreiskrise zu erarbeiten, die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst wurde. Den Zwischenbericht finden Sie hier.

 

01. Oktober 2022 – Mittelfristige Energieeinsparmaßnahmen gestartet

Seit dem 1. Oktober 2022 gelten neben den Vorgaben zu kurzfristigen Energieeinsparmaßnahmen auch Vorgaben zu mittelfristigen Energieeinsparmaßnahmen. Die Verordnung „zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen” (EnSimiMaV) gilt für zwei Jahre. Informationen finden Sie hier.

 

29. September 2022 – Übersicht zu Entlastungspaketen des Bundes

Die Bundesregierung hat eine Übersichtsseite zu den bereitgestellten Entlastungspaketen erstellt. Hier finden Sie auch Entlastungen für Unternehmen. 

 

01. September 2022 – Kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen gestartet

Seit dem 1. September 2022 gelten für Unternehmen durch die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) Vorschriften zum Energiesparen. Insbesondere für öffentliche Unternehmen und Unternehmen aus der Energie-, Immobilien- und Tourismuswirtschaft sowie dem Handel gilt zunächst für sechs Monate eine Reihe von Maßnahmen. Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen.