Newsticker Energie und Umwelt
Hier finden Sie alle News aus dem Energie- und Umweltbereich übersichtlich und chronologisch zusammengefasst. Sie möchten auch per E-Mail auf dem Laufenden gehalten werden? Dann melden Sie sich für unseren Newsletter an.
19. September 2024 – EU-Kommission beschränkt Verwendung von PFHxA
12. August 2024 – Strategische Netto-Null Projekte: Bewerbung jetzt möglich
28. Mai 2024 – Marktumfrage zu zukünftigen Wasserstoffspeicherbedarfen
16. Mai 2024 – Informationsveranstaltung der EU-Kommission zur Ökodesignverordnung am 22. Mai 2024
13. März 2024 – PFAS-Beschränkung: ECHA gibt nächste Schritte bekannt
26. Februar 2024 – Umweltwirtschaftspreis.NRW 2024: Unternehmen können sich jetzt bewerben
- Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
- Energieeffizienz und Energieeinsparung
- Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
- Umweltfreundliche Mobilität
- Wasserwirtschaft
- Minderungs- und Schutztechnologien
- Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
- Umweltfreundliche Landwirtschaft
Die Unternehmen dürfen außerdem einen Jahresumsatz von 500 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Produkte beziehungsweise Dienstleistungen sollten bereits erfolgreich am Markt eingeführt sein.
Die drei Bestplatzierten werden von einer Fachjury aus Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft ausgewählt und erhalten Preisgelder in einer Gesamthöhe von insgesamt 60.000 Euro. Weitere Informationen zum Umweltwirtschaftspreis.NRW, zu den Teilnahmebedingungen und dem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: www.umweltwirtschaftspreis.nrw.
12. Januar 2024 – CBAM: Nationale Stelle und Veröffentlichung von Standardwerten
Die Bundesregierung hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständige nationale Behörde für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) benannt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Am 22.12.2023 hat die EU-Kommission die CBAM-Standardwerte veröffentlicht. Sie können sie über diesen Link aufrufen
09. November 2023 – Bundesregierung einigt sich auf Strompreisentlastungen für Industrie
- Die Stromsteuer sinkt für das produzierende Gewerbe von 1,54 Cent/kWh auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent/kWh.
- Der Spitzenausgleich bei der Stromsteuer entfällt, da der europäische Mindestsatz unter den bisher zu zahlenden Werten liegt. Die Unternehmen werden dadurch erheblich von Bürokratie entlastet.
- Ob der Spitzenausgleich bei der Energiesteuer fortgeführt wird, ist unklar.
- Bei der Strompreiskompensation wird der Selbstbehalt gestrichen und die Regelung wird inklusive „Super-Cap“ für fünf Jahre verlängert.
- Dazu verweist die Bundesregierung auf den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 5 Mrd. Euro für 2024.
Die Pressemitteilung des Bundes finden Sie hier.
23. Oktober 2023 – Möglichkeit zur Beteiligung zum 2. Entwurf des Strom-Netzentwicklungsplans 2037/2045
23. Oktober 2023 – BMBF fördert innovative Forschungsprojekte zu zirkulären nachhaltigen Textilien
29. September 2023 – Bundesrat hat der Änderung der 31. BImSchV zugestimmt
25. September 2023 – EU-Kommission beschließt Beschränkung von Mikroplastik in Produkten
Der Beschluss enthält zahlreiche detaillierte Ausnahmen, wie z.B. organische, lösliche oder abbaubare Polymere sowie deren Verwendung in Industrieanlagen oder bestimmten Arzneimitteln, Düngeprodukten, Lebens- und Futtermitteln oder In-vitro-Diagnostika. Außerdem wird es für viele Produkte Übergangsbestimmungen geben. Insbesondere im Bereich der Kosmetikprodukte sind die Ausnahmen und Übergangsbestimmungen sehr differenziert und detailliert geregelt. Unternehmen sollten diese daher für Ihre Produkte jeweils genau prüfen.
20. September 2023 – CO2-Grenzausgleichsmechanismus: CBAM-Durchführungsverordnung in Kraft – Berichtspflichten ab dem 01.10.2023
20. September 2023 – Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV)
In Folge der regulatorischen Anpassungen aus dem Solarpaket I hat das Bundeswirtschaftsministerium die Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) vorgelegt, die 2024 in Kraft treten soll. Zuvor muss die Verordnung noch bis zum 23.11.2023 von der EU-Kommission notifiziert werden. Aus der Verordnung ergeben sich insbesondere bürokratische Erleichterungen für PV-Anlagenbetreiber sowie ein neues Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate für Hersteller, das im Jahr 2024 bereitstehen soll. Die Änderungen der NELEV finden Sie anbei.
Änderung der Anlagenzertifizierungspflicht
Die vorliegende Verordnung etabliert eine rechtssichere Möglichkeit für das Absehen von der aufwändigen Anlagenzertifizierung für netzanschlussbegehrende Betreiber von Erzeugungsanlagen bis 500 Kilowatt installierte Gesamtleistung. Dazu wird vorgesehen, dass Betreiber von Erzeugungsanlagen, die hinter einem Verknüpfungspunkt mit dem Netz der allgemeinen Versorgung eine maximal installierte Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt und eine maximale Einspeiseleistung von 270 Kilowatt aufweisen, von der Anlagenzertifizierungspflicht ausgenommen sind. Die Spannungsebene, an die die Anlage mittelbar angeschlossen wird, spielt dabei keine Rolle.
Schaffung eines Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate
Mit der Schaffung eines Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate soll der Netzbetreiber zukünftig über eine Registrierungsnummer auf alle notwendigen Informationen zugreifen können und muss die Daten nicht mehr selbst recherchieren. Er kann sich auch gleichzeitig über den Gültigkeitsstatus des jeweiligen Zertifikates informieren. Dabei darf er im Netzanschlussverfahren auf die Richtigkeit der Zertifikate und den ausgewiesenen Status vertrauen und braucht keine eigenen Prüfungen diesbezüglich mehr vorzunehmen. Mit dem neuen Register soll sichergestellt werden, dass alle in Deutschland gültigen Zertifikate (und somit auch alle anzuschließenden Einheiten und Komponenten) an einer zentralen Stelle geführt werden. Hierdurch soll eine transparente und für alle Marktteilnehmer verbindliche Grundlage für das Betriebserlaubnisverfahren gelegt werden. Das Register soll im 1. Quartal 2024 an den Start gehen. Wer es betreiben wird, ist derzeit offen.
15. September 2023 – IHK-Energiewendebarometer 2023
17. August 2023 – Die neue EU-Batterieverordnung tritt in Kraft
Die Arbeiten werden sich nun auf die Anwendung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten und die Ausarbeitung von Sekundärrechtsakten (Durchführungs- und delegierte Rechtsakte) in den nächsten Jahren konzentrieren, die detailliertere Vorschriften enthalten.
14. Juli 2023 – Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Quecksilberverordnung
14. Juli 2023 – EU verschärft Emissionsgrenzwerte für Formaldehyd
Am 14. Juli hat die EU-Kommission Vorschriften angenommen, mit denen strengere Emissionsgrenzwerte für den Stoff Formaldehyd in einer Reihe von Verbraucherprodukten festgelegt werden. Damit soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit gewährleistet sein. Formaldehyd hat krebserregende und erbgutverändernde Eigenschaften und kann als Giftstoff sowie Hautsensibilisator wirken. Es wird hauptsächlich bei der Herstellung von Harzen, Thermoplasten und anderen Chemikalien verwendet. Diese werden dann in einer Reihe von Konsumgütern und Anwendungen weiterverwendet, wie in Textil- und Lederprodukten, Fahrzeug- und Flugzeugteilen sowie in Schaumstoffen, Kunststoffen und synthetischen Glasfasern.
Die neuen Grenzwerte gelten unter anderem für Holzwerkstoffe, Möbel, Bauprodukte und die Innenausstattung von Straßenfahrzeugen. Die neuen Vorschriften legen einen Grenzwert von 0,062 mg/m3 Formaldehyd in der Innenraumluft für die größten Verursacher fest, z. B. für Gegenstände und Möbel auf Holzbasis und für den Innenraum von Fahrzeugen. Für alle anderen Artikel wie Textilien, Leder, Kunststoffe, Baumaterialien oder elektronische Produkte gilt ein Grenzwert von 0,08 mg/m3.
Hersteller von Erzeugnissen, in denen Formaldehyd verwendet wird, haben 36 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften einzuhalten. Für die Ausstattung von Fahrzeugen gilt eine gesonderte Frist von 48 Monaten. Damit soll den Beteiligten genügend Zeit gegeben werden, um die Beschränkungsvorschriften umzusetzen, einschlägige Analysemethoden zur Prüfung der Formaldehydemissionen zu entwickeln und formaldehydfreie oder formaldehydarme Produkte einzuführen.
Darüber hinaus wird die Europäische Chemikalienagentur in Zusammenarbeit mit der Industrie und Experten Leitlinien entwickeln, die eine harmonisierte Umsetzung der Prüfbedingungen für die Messung der Formaldehydemissionen erleichtern.
Die Verordnung (EU) 2023/1464 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung und die Pressemitteilung finden Sie auf Seiten der EU-Kommission.
06. Juli 2023 – Künftig strengere Grenzwerte beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel
Am 6. Juli 2023 hat der Bundestag einer Änderung der 31. Verordnung (BImSchV) zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) zugestimmt. Diese sieht strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel vor. Mit der Regierungsverordnung werden EU-Vorschriften, genauer die Beschlüsse der EU-Kommission zur Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT) bei der Behandlung von Oberflächen mit organischen Lösungsmitteln, in nationales Recht umgesetzt.
Ein Änderungsantrag, der im Umweltausschuss beschlossen wurde, sieht speziell für die ölsaatenverarbeitende Industrie Ausnahmen vor.
Flüchtige organische Lösungsmittel werden bei vielen technischen Verfahren und Tätigkeiten eingesetzt, so etwa beim Lackieren, Drucken, Beschichten oder der Textilreinigung. Eine Freisetzung der Mittel kann gesundheitsgefährdend wirken und bei hoher Sonneneinstrahlung für die Bildung von Ozon mitverantwortlich sein. Die strengeren Grenzwerte sollen negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt begrenzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundestages.
04. Juli 2023 – DIHK-Vorschläge für wettbewerbsfähige Strompreise
- Stufe 1: Entlastung bei Umlagen und Steuern
- Stufe 2: Einführung der StromPartnerschaft
- Stufe 3: Weitergehende Entlastung für hochenergieintensive Unternehmen
Tiefergehende Informationen sowie das gesamte Impulspapier der DIHK finden Sie hier.
29. Juni 2023 – BMWK veröffentlicht FAQs zu Klimaschutzverträgen
29. Juni 2023 – Bundesnetzagentur informiert zur Krisenvorsorge Gas
Trotz der im Sommer 2023 positiven Gasversorgungssituation ergeben verschiedene Szenarien-Berechnungen für den kommenden Winter eine mögliche Gasmangellage. In einem solchen Fall kann die Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als Bundeslastverteiler unterschiedliche Maßnahmen ergreifen. Dafür wurde nun ein Verfügungskonzept erarbeitet und vorgestellt, das Maßnahmen und Kommunikationsprozesse in der Notfallstufe darlegt. Von ratierlichen Kürzungen per Allgemeinverfügung über Individualverfügungen, Ausnahmen und Selbsterklärungen bis hin zu Vollstreckungsfragen finden sich nun umfassende Webinare, Präsentationen und Informationen auf den Seiten der BNetzA unter diesen Links:
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Übersichtsseite Notfallplan und Krisenvorbereitung Gas.
23. Juni 2023 – EU-Konsultation zur Durchführungsverordnung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus
(a) vollständige Berichterstattung nach der neuen Methode (EU-Methode),
(b) Berichterstattung auf der Grundlage gleichwertiger nationaler Systeme von Drittländern und
(c) Berichterstattung auf der Grundlage von Referenzwerten.
16. Juni 2023 – Webinar Qualifizierte Elektronische Signatur im Nationalen Emissionshandel
- wer vom Nationalen Emissionshandel betroffen ist,
- welche Pflichten damit verbunden sind,
- welche Fristen im Jahr 2023 zu beachten sind,
- wie die Qualifizierte Elektronische Signatur funktioniert,
- welche Einsatzbereiche es neben dem Nationalen Emissionshandel für die Qualifizierte Elektronische Signatur gibt.
Unter folgendem Link können Sie sich anmelden: https://bundesdruckerei.zoom.us/webinar/register/3216866398667/WN_MVW1EL4LQg6C_MHqTTQuww.
06. Juni 2023 – Vorbereitendes Verfahren für Klimaschutzverträge gestartet
26. Mai 2023 – Härtefallhilfe KMU: Anträge für nicht leitungsgebundene Energieträger nun möglich
25. April 2023 – Neues Merkblatt „Pflichten nach REACH“
Im neuen Merkblatt „Pflichten nach REACH“ finden Unternehmen eine Übersicht der Pflichten, die sich für Hersteller, Importeure, Händler und weitere Adressaten aus der REACH-Verordnung ergeben.
19. April 2023 – Änderungen im Verpackungsrecht in Schweden
Die Deutsch-Schwedische Handelskammer informiert über Änderungen im Verpackungsrecht in Schweden. Zum 1. Januar 2023 ist eine wichtige Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Kraft getreten. Wenn ein Unternehmen aus einem Land außerhalb Schwedens ein verpacktes Produkt oder eine Verpackung an einen Endverbraucher in Schweden verkauft, unterliegt der Verkäufer den Rechtsvorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie im Artikel unter den weiteren Links sowie bei der Deutsch-Schwedischen Handelskammer.
15. März 2023 – Härtefallhilfe KMU Energie startet am 21. März
Ab dem 21. März 2023 können kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden sowie freiberuflich Tätige und Soloselbstständige, die von stark gestiegenen Energiepreisen besonders betroffen sind, Anträge für die Härtefallhilfe KMU Energie des Landes NRW stellen. Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung finden Sie hier.
01. März 2023 – BMWK startet Hotline zu Energiepreisbremsen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 1. März eine kostenfreie Beratungshotline zu den Energiepreisbremsen gestartet. Über die Hotline können Unternehmen ihre individuellen Fragen zu den Mechanismen der Energiepreisbremsen stellen.
Die Hotline ist erreichbar unter der Nummer: 0800 - 78 88 900. Weitere Infos erhalten Sie hier.
22. Februar 2023 – Infografik zum Green Deal
Mit dem Green Deal möchte die EU bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasneutralität sowie die weitgehende Reduzierung von Schadstoffen erreichen. Um bei den mehr als 50 Initiativen den Überblick zu behalten, hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) eine interaktive Infografik angefertigt. Sie zeigt neben den Zielen und Strategien des Green Deals die wirtschaftlichen Auswirkungen der einzelnen Initiativen, den Stand des Gesetzgebungsverfahrens sowie die jeweilige Stellungnahme der DIHK.
Zu der Infografik gelangen Sie über diesen Link.
22. Februar 2023 – Neue Webinar-Reihe „Nachhaltiges Wirtschaften“
In Zusammenarbeit mit IHK NRW laden die nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern interessierte Unternehmen zur kostenfreien Veranstaltungsreihe „Nachhaltiges Wirtschaften“ ein. Hier werden unterschiedliche Anforderungen und Aspekte rund um Klimaschutz und Nachhaltigkeit betrachtet. Was bedeutet Nachhaltigkeit und wie betrifft das Thema Unternehmen? Welche Pflichten kommen auf Unternehmen zu? Und wie können und müssen diese umgesetzt werden?
Die Experten vermitteln Wissen und geben Unterstützung und Anregungen zu den Themen Nachhaltigkeitsberichterstattung, EU-Taxonomie, Klimaneutralität, Mobilität und Kreislaufwirtschaft
Eine Übersicht zu den Terminen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
15. Februar 2023 – Neue Broschüre: Umgang mit Verpackungen in Europa – Eine Übersicht der nationalen Umsetzung
Die am 4. Juli 2018 in Kraft getretene novellierte EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) war Anlass für zahlreiche Änderungen in den nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten. Allerdings variieren die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen von Land zu Land. Diese Broschüre soll deshalb einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen Staaten Europas verschaffen.
Sie finden die Broschüre hier.
08. Februar 2023 – EU stellt Green Deal Industrial Plan vor
Am 1. Februar 2023 hat die EU-Kommission den Green Deal Industrial Plan vorgestellt. Er soll die Wettbewerbsfähigkeit von sogenannten „Net-Zero“ Industries in der EU fördern und den Weg zur Klimaneutralität in Europa unterstützen. Die Kommission stützt sich in dem Plan überwiegend auf eine Sammlung bereits bestehender Initiativen, die um einen nun ebenfalls angekündigten „Net-Zero Industry Act“ ergänzt werden sollen. Damit sollen die Maßnahmen im Rahmen des Green Deal und REPowerEU unterstützt werden. Der Plan besteht aus insgesamt vier Säulen:
- Planbares und vereinfachtes regulatorisches Umfeld
- Beschleunigter Zugriff auf Finanzierungsmittel
- Förderung von Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt
- Offener Handel für resiliente Wertschöpfungsketten
Weitere Einzelheiten finden Sie hier.
02. Februar 2023 – Einladung Webinare zum Transformationsprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums
Das Bundesministerium für Energie und Klimaschutz (BMWK) weitet seine Programme zur Unterstützung der Transformation von Industrieunternehmen aus – zum einen mit sogenannten Klimaschutzverträgen, zum anderen mit dem Dekarbonisierungsprogramm der Industrie. Am 28.02.23 und 01.03.23 bietet die DIHK je eine Informationsveranstaltung dazu an. Das BMWK wird in der Veranstaltung über die die Konzepte der beiden Programme informieren.
Das erste Webinar (Webinar I) findet zu Klimaschutzverträgen (KSV) statt, das für Unternehmen aus dem ETS-Sektor mit größeren Anlagen ausgelegt ist. Die zweite Veranstaltung (Webinar II) zur Dekarbonisierung der Industrie (DDI) ist ergänzend zu KSVs insbesondere für kleine und mittlere Anlagen relevant. Informationen zu Klimaschutzverträgen finden Sie hier.
Hier geht es zur Anmeldung.
02. Februar 2023 – DIHK veröffentlicht neues FAQ zu den Energiepreisbremsen
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat ihre FAQs zu den Energiepreisbremsen aktualisiert. Dort finden Unternehmen zusätzlich zu grundsätzlichen Informationen auch tiefergehende Auskünfte zu Melde- und Berichtspflichten sowie Auflagen, die vor allem energieintensive Unternehmen bei der Inanspruchnahme der Unterstützung berücksichtigen müssen. Die FAQs finden Sie hier.
25. Januar 2023 – Beteiligung zum Vorschlag für neue EU-Verpackungsverordnung
Am 30.12.2022 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Diese soll die bisher geltende Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle ersetzen und dadurch EU-weit unterschiedliche Regelungen harmonisieren. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) wird sich mit einer Stellungnahme an dem Konsultationsverfahren beteiligen. Wir bieten unseren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, uns bis zum 7. Februar 2023 ihre Hinweise und Anmerkungen zu den Neuerungen zukommen zu lassen. Wir werden diese an die DIHK für ihre Stellungnahme weitergeben. Weitere Infos erhalten Sie hier.
12. Januar 2023 – Verlängerung des Spitzenausgleichs für das produzierende Gewerbe bis Ende 2023
Das am 23. Dezember verkündete „Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs” bewirkt unter anderem, dass bestimmte energieintensive Unternehmen den Spitzenausgleich im laufenden Jahr noch in Anspruch nehmen können.
Sogenannte energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes können eine weitgehende Entlastung von der gezahlten Strom- und Energiesteuer durch den Spitzenausgleich nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG beantragen. Diese zweite Stufe der Regelentlastung für die energieintensiven Branchen hat erhebliche praktische Relevanz und wird von den meisten produzierenden Unternehmen in Anspruch genommen.
Um die energieintensiven Unternehmen in der Krise zu unterstützen, hatte die Regierungskoalition beschlossen, die Gewährung des Spitzenausgleichs um ein weiteres Jahr zu verlängern. Laut dem Gesetz wird die Gewährung des Spitzenausgleichs einmalig nicht davon abhängig gemacht, dass ein Zielwert für eine Reduzierung der Energieintensität erreicht wurde. Allerdings sollen die Unternehmen mit der Antragstellung ihre Bereitschaft erklären, alle als wirtschaftlich vorteilhaft identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen umzusetzen.
Ein Excel-Berechnungstool für die Energie- und Stromsteuer finden Sie auf der Internetseite der IHK Lippe zu Detmold.
12. Januar 2023 – Energiekostendämpfungsprogramm rückwirkend auf Wärme- und Kältebezug erweitert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das EKDP auf Mehrkosten erweitert, die infolge der Verteuerung des Bezugs von Wärme und Kälte entstanden sind. Insbesondere Chemiebetriebe, die an Chemieparks angesiedelt sind und hohe Kostensteigerungen für zum Beispiel Prozessdampf oder Kühlwasser zu tragen haben, können bis zum 28. Februar 2023 Förderanträge für die Monate November und Dezember 2022 stellen. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hier.
11. Januar 2023 – Webinar: Klimaschutzausblick 2023 – Anforderungen an Unternehmen
Welche Themen stehen im neuen Jahr beim betrieblichen Klimaschutz an? Welche regulatorischen Anpassungen und politischen Initiativen kommen auf die Unternehmen zu? Informieren Sie sich mit der Webinar-Aufzeichnung des IHK-Unternehmensnetzwerks Klimaschutz beispielsweise über folgende Themen:
- Revision des EEG
- die Entwicklung im Bereich Wasserstoff
- das angekündigte Energieeffizienzgesetz
- die Verordnung für kurz- und mittelfristige Energiesicherung
- die Anpassungen im Brennstoffemissionshandel
Zu der Aufzeichnung gelangen Sie über diesen Link.
01. Januar 2023 – Steueränderungen im Energiebereich
Zum Jahresbeginn sind zahlreiche Steueränderungen in Kraft getreten. Hierunter auch viele aus dem Energiebereich, wie die temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen, die Verlängerung des Spitzenausgleichs auf die Strom- und Energiesteuer, einkommenssteuerfreie Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
01. Januar 2023 – Gas- und Strompreisbremse treten in Kraft
Zum 1. Januar 2023 sind offiziell die Gas- und Strompreisbremse zur Dämpfung der ausufernden Energiepreise in Deutschland gestartet. Die Umsetzung der beiden Preisbremsen kann bei energieintensiven Unternehmen und bestimmten Verbrauchskonstellationen kompliziert sein. Informieren Sie sich auf unserer Info-Seite über die Rahmenbedingungen.
21. Dezember 2022 – Webinar zur Gas- und Strompreisbremse
Der DIHK hat nach der Verabschiedung der Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse ein Webinar durchgeführt, in dem die Rahmenbedingungen und Fallbeispiele erläutert werden. Sie finden die Aufzeichnung des Webinars unter diesem Link.
15./16. Dezember 2022 – Bundestag beschließt Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse
Die Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse wurden vom Bundestag und Bundesrat am 15. beziehungsweise 16. Dezember 2022 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2023 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher bei den hohen Energiepreisen entlastet werden. Umfangreiche Informationen zu den Preisbremsen finden Sie hier.
23. November 2022 – Dezember-Soforthilfe im Gas- und Wärmebereich
Die Bundesregierung hat eine einmalige Entlastung von Gas- und Wärmeverbrauchern mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden beschlossen. Die Soforthilfe sollte als Überbrückung dienen, bis die Gas- und Wärmepreisbremse im Januar 2023 in Kraft treten. Die Verbrauchenden sollen im Dezember 2022, spätestens im Januar 2023, eine staatliche Soforthilfe in Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen erhalten. Konkret erfolgt die Entlastung durch die Nichtzahlung des Abschlags für den Monat Dezember. Dabei gilt es, Folgendes zu berücksichtigen:
- Kundinnen und Kunden, die mit ihrem Versorger einen Lastschrifteneinzug vereinbart haben, profitieren automatisch: Ihr Dezemberabschlag wird nicht eingezogen. Sollte der Abschlag dennoch im Dezember eingezogen werden, wird die Entlastung mit dem Januar-Abschlag verrechnet. Die Entlastung ginge also definitiv nicht verloren.
- Kundinnen und Kunden, die ihre Zahlungen monatlich selbst vornehmen, zum Beispiel per Dauerauftrag, müssen die Zahlungen für den Monat Dezember nicht leisten und ihren Dauerauftrag entsprechend für diesen Monat aussetzen.
- Kundinnen und Kunden, die keinen direkten Vertrag mit einem Versorger abgeschlossen haben (zum Beispiel Mieterinnen und Mieter), erhalten ihre Entlastung im Jahr 2023, indem sie in der Jahresabrechnung für das Jahr 2022 verrechnet wird.
Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zur Dezember-Soforthilfe finden Sie hier.
31. Oktober 2022 – Gaskommission legt Abschlussbericht vor
Die Experten- und Expertinnen-Kommission für Gas und Wärme hat ihren Abschlussbericht „Sicher durch den Winter” vorgelegt. Die Kommission wurde am 23. September 2022 von der Bundesregierung beauftragt, Vorschläge zur Bewältigung der Gaspreiskrise zu erarbeiten, die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst wurde. Den Abschlussbericht finden Sie hier.
10. Oktober 2022 – Gaskommission legt Zwischenbericht vor
Die Experten- und Expertinnen-Kommission für Gas und Wärme hat ihren Zwischenbericht vorgelegt. Die Kommission wurde am 23. September 2022 von der Bundesregierung beauftragt, Vorschläge zur Bewältigung der Gaspreiskrise zu erarbeiten, die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst wurde. Den Zwischenbericht finden Sie hier.
01. Oktober 2022 – Mittelfristige Energieeinsparmaßnahmen gestartet
Seit dem 1. Oktober 2022 gelten neben den Vorgaben zu kurzfristigen Energieeinsparmaßnahmen auch Vorgaben zu mittelfristigen Energieeinsparmaßnahmen. Die Verordnung „zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen” (EnSimiMaV) gilt für zwei Jahre. Informationen finden Sie hier.
29. September 2022 – Übersicht zu Entlastungspaketen des Bundes
Die Bundesregierung hat eine Übersichtsseite zu den bereitgestellten Entlastungspaketen erstellt. Hier finden Sie auch Entlastungen für Unternehmen.
01. September 2022 – Kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen gestartet
Seit dem 1. September 2022 gelten für Unternehmen durch die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) Vorschriften zum Energiesparen. Insbesondere für öffentliche Unternehmen und Unternehmen aus der Energie-, Immobilien- und Tourismuswirtschaft sowie dem Handel gilt zunächst für sechs Monate eine Reihe von Maßnahmen. Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen.