Härtefallhilfe KMU Energie in NRW

Ab dem 21. März 2023 können kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden sowie freiberuflich Tätige und Soloselbstständige, die von stark gestiegenen Energiepreisen besonders betroffen sind, Anträge für die Härtefallhilfe KMU Energie des Landes NRW stellen.
Was wird gefördert?
Mit der Härtefallhilfe KMU Energie sollen Unternehmen unterstützt werden, für die die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. Die Hilfen sind in drei Stufen aufgeteilt.
In der ersten Stufe können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme sich im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat 2021 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags 2022 stellen. Die Anträge für die erste Stufe können ab dem 21. März bei der NRW.Bank gestellt werden. Detaillierte Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der NRW.Bank.
In der zweiten Stufe sollen die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse in besonderen Härtefällen bis zu einem Gesamtbetrag von 95 Prozent des Jahresverbrauchs 2021 aufgestockt werden. Hilfen für Öl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger werden in der dritten Stufe noch näher ausgestaltet. Die zweite und die dritte Stufe der Härtefallhilfe werden zu einem späteren Zeitpunkt starten.
Weitere Informationen
Nähere Informationen erhalten Sie beim Wirtschaftsministerium NRW sowie bei der NRW.Bank.