Härtefallhilfe KMU Energie in NRW
Ab dem 21. März 2023 können kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden sowie freiberuflich Tätige und Soloselbstständige, die von stark gestiegenen Energiepreisen besonders betroffen sind, Anträge für die Härtefallhilfe KMU Energie des Landes NRW stellen.
UPDATE: Seit dem 25. Mai 2023 können nun KMU, Solo-Selbstständige, Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe auch für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets und Co. einen Zuschuss aus dem Landesprogramm „KMU-Härtefallhilfe Energie“ beantragen.
Was wird gefördert?
Mit der Härtefallhilfe KMU Energie sollen Unternehmen unterstützt werden, für die die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. Die Hilfen sind in drei Stufen aufgeteilt.
In der ersten Stufe können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme sich im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat 2021 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags 2022 stellen. Die Anträge für die erste Stufe können ab dem 21. März bei der NRW.Bank gestellt werden. Detaillierte Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der NRW.Bank.
In der zweiten Stufe können KMU, Solo-Selbstständige, Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe auch für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets und Co. einen Zuschuss aus dem Landesprogramm „KMU-Härtefallhilfe Energie“ beantragen. Die Zuschüsse werden gewährt, wenn sich die Energiebezugskosten bis zum Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben. Gefördert werden 80 % der Kosten, um die der Rechnungsbetrag 2022 den Betrag übersteigt, der sich bei Berechnung auf Grundlage des doppelten Referenzpreises bezogen auf die Bestellmenge ergibt. Detaillierte Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der NRW.Bank.
In der dritten Stufe noch näher ausgestaltet. Die dritte Stufe der Härtefallhilfe soll zu einem späteren Zeitpunkt starten.
Weitere Informationen
Nähere Informationen und Antworten zu häufig gestellten Fragen erhalten Sie auch beim Wirtschaftsministerium NRW.