Pflichten nach REACH

Pflichten nach REACH
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Die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der Europäischen Union.

REACH stellt sicher, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Das bedeutet, dass für die hergestellten und in Verkehr gebrachten Chemikalien eine sichere Verwendung gewährleistet werden muss. Der Anwendungsbereich von REACH umfasst daher Chemikalien in Form von Stoffen, aber auch Stoffe in Gemischen und in Erzeugnissen. Von REACH betroffen sind demnach Unternehmen, die bei ihrer Tätigkeit mit chemischen Stoffen jedweder Art Kontakt haben.

Merkblatt zu Pflichten nach REACH

Dieses Merkblatt soll einen ersten Überblick über die Pflichten nach REACH geben. Es bietet insbesondere Importeuren, die zum ersten Mal mit Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen in Berührung kommen, Hinweise, welche Pflichten es nach REACH zu beachten gilt. Allen weiteren Adressaten von REACH (Produzenten und Verwender) bietet es ebenfalls eine Übersicht über die einzuhaltenden Pflichten.