Diskussionspapier zur REACH-Überarbeitung

Fristende: 28.4.2025
Hintergrund und Änderungen
Im Arbeitsprogramm für 2025 kündigte die EU-Kommission eine gezielte Überarbeitung der REACH-Verordnung („Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“) für das 4. Quartal 2025 an. Diese Überarbeitung soll Teil eines Maßnahmenpakets sein, um die „Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu steigern und ein einfacheres System für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien sowie Klarheit in Bezug auf „ewige Chemikalien“, unter anderem PFAS, zu schaffen, ohne Kompromisse bei Sicherheit und Umweltschutz einzugehen.“
Angestrebt wird durch die REACH-Überarbeitung eine Vereinfachung der Vorschriften, wobei der Fokus auf der wirtschaftlichen Entlastung und praktikablen Umsetzung für Unternehmen liegt. Die genauen Inhalte des Kommissionsvorschlags zur REACH-Überarbeitung sind jedoch noch offen.
Zu den möglichen Änderungen zählen:
- Ergänzung des risikobasierten Ansatz durch einen generischen Ansatz beim Beschränkungsverfahren
- Einführung des "Essential-Use"-Ansatzes
- Etablierung einer Gruppenbewertung von Chemikalien
- Einführung einer Registrierungspflicht für Polymere
- Verbesserung der Kommunikation entlang der Lieferkette durch Überarbeitung der Sicherheitsdatenblätter und harmonisierter elektronischer Formate
- Klarstellungen und Vereinfachungen der aktuellen Bestimmungen im Zulassungsverfahren, die Entfernung des Zulassungstitels aus REACH und die Integration der REACH-Zulassungs- und Beschränkungssysteme in ein einziges System
- Einführung eines Mischungsbewertungsfaktors (MAF) zur Reduzierung des Risikos der Kombinationseffekte
Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeit
Der DIHK ist an uns IHKs herangetreten und bittet um eine Rückmeldung von Unternehmen zum Entwurf eines Diskussionspapiers. Dieses dient der Vorbereitung zur Erstpositionierung der DIHK zur angekündigten REACH-Überarbeitung. Sie wird zudem in die Positionierung des Dachverbands der Europäischen Kammerorganisationen Eurochambres einfließen.
Gerne können Sie uns Ihre Anmerkungen zu diesem Diskussionspapier bis zu 28. April 2025 per E-Mail an emily.ravier@mittlerer-niederrhein.ihk.de zukommen lassen.