Entwürfe der überarbeiteten ESRS

Entwürfe der überarbeiteten ESRS
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Fristende: 16. September 2025

Hintergrund und Änderungen

Die europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) sind für Unternehmen bindend, die nach der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zum Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet sind. Entsprechend des Auftrags der EU-Kommission im Rahmen des sogenannten Omnibus I zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hat EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) Entwürfe für die überarbeiteten ESRS zur Konsultation gestellt.

Die Entwürfe der überarbeiteten ESRS, Erläuterungen zu den Änderungen sowie weitere Materialien finden Sie unter diesem Link.  Leider liegen diese Dokumente nur in englischer Sprache vor. In den „Log of Amendments” zu jedem Standardentwurf sind die mit Änderungsfunktion gekennzeichneten Anpassungen inklusive Begründung aufgeführt. 

Beteiligungsmöglichkeiten

Uns interessiert Ihre Meinung  zu den Entwürfen, gerne auch nur zu einzelnen Themenbereiche, wie beispielsweise „Klimawandel“. Da EFRAG Rückmeldungen nur in Form eines bestimmten Fragebogens annimmt, bitten wir Sie, Ihre Anmerkungen in diesem Fragebogen einzutragen. Diese würden wir gesammelt an die DIHK weiterleiten, die für die deutschen Industrie- und Handelskammern an der Konsultation teilnehmen wird.

Gerne können Sie uns Ihre Anmerkungen und den ausgefüllten Fragebogen bis zum 16. September 2025 per E-Mail an emily.ravier@mittlerer-niederrhein.ihk.de zukommen lassen.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre Meinung auch direkt auf die Website der EFRAG abzugeben. Die EFRAG hat dafür einen Online-Fragebogen erstellt, diesen finden Sie unter folgenden Link.

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