Referentenentwürfe: Änderung 13. & 31. BImSchV sowie VwV WGC

Fristende: 19. September 2025
Hintergrund
Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat die Referentenentwürfe zur Änderung der 13. BImSchV (GroßfeuerungsanlagenV) und 31. BImSchV (LösemittelV) sowie einer Verwaltungsvorschrift für die Abgasmanagement- und -Behandlungssysteme in der Chemiebranche (VwV WGC) zur Verbändeanhörung versandt. Mit den Entwürfen sollen die Durchführungsverordnungen zu sogenannten BVT-Schlussfolgerungen umgesetzt werden.
Mit den Verordnungsänderungen und der Verwaltungsvorschrift wird der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2427 der Kommission vom 6. Dezember 2022 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU) umgesetzt. In der 31. BImSchV wird zudem die Begriffsbestimmung „Sachverständiger“ durch „fachkundige Person“ ersetzt.
Zur Verordnung
In Artikel 1 wird die BVT-Schlussfolgerung in der 13. BImSchV mit einem zusätzlichen Abschnitt 6 umgesetzt. Hierzu führt das BMUKN aus, dass in Deutschland keine Anlagen betroffen und auch keine geplanten Anlagen bekannt seien. In Artikel 1 Nr. 4 (§ 18 Absatz 2 13. BImSchV) soll Bürokratie abgebaut werden, indem die wiederkehrende Bestimmung des Schwefelgehalts im Erdgas auf halbjährliche Messungen verlängert wird.
In Artikel 2 soll die bisher vorgesehene Prüfung der Lösungsmittelbilanz durch Sachverständige durch eine Prüfung durch fachkundige Personen ersetzt werden. Für die Bestellung der Sachverständigen waren bisher unter anderem öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger nach § 36 Gewerbeordnung zugelassen. Die Prüfung soll zukünftig durch Personen mit einschlägiger Fachkunde auf dem Gebiet der Lösungsmittelbilanzen erfolgen.
Zur Verwaltungsvorschrift
Die neue Verwaltungsvorschrift ändert die TA Luft sowie die Verwaltungsvorschriften für bestimmte Anlagenarten der Hauptgruppen 1 und 4, die die Anforderungen an bestimmte Anlagen der Chemieindustrie regeln. Das BMUKN schätzt, dass hier insgesamt 1.600 Anlagen in Deutschland von den Änderungen betroffen sind. Die EU-Vorgaben würden jedoch 1:1 umgesetzt.
Die Referentenentwürfe finden Sie hier:
Bei der Beurteilung der Anforderungen an Unternehmen ist insbesondere die Frage relevant, ob es sich tatsächlich um eine 1:1-Umsetzung der Durchführungsverordnung handelt. Diese finden Sie unter folgendem Link: L_2022318DE.01015701.xml
Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten
Die DIHK bittet die IHKs um eine Rückmeldung zu den Referentenentwürfen zur Änderung der 13. BImSchV (GroßfeuerungsanlagenV) und 31. BImSchV (LösemittelV) sowie einer Verwaltungsvorschrift für die Abgasmanagement- und -Behandlungssysteme in der Chemiebranche (VwV WGC). Auf dieser Grundlage entwirft die DIHK ihre Stellungnahmen für das Bundesumweltministerium.
Gerne können Sie uns Ihre Anmerkungen und Hinweise bis zum 19. September 2025 per E-Mail an heike.jani@mittlerer-niederrhein.ihk.de zukommen lassen.