Energiemanagement: Kosten sparen, Ressourcen schonen
Energiemanagement ist ein wichtiger (Kosten-)Faktor für alle Unternehmen. Doch worum geht es dabei konkret? Welche Systeme gibt es? Und welches System eignet sich für welche Unternehmensgröße?
Energiemanagement: Was bedeutet das konkret?
Unter Energiemanagement versteht man das systematische Erfassen und die Optimierung von Energieströmen und den damit verbunden Kosten im Unternehmen. Für Unternehmen gibt es verschiedene Möglichkeiten des Energiemanagements. Grundsätzlich wichtig: Bei der Auswahl des passenden Energiemanagementsystems sollte man unbedingt berücksichtigen, welche Systeme das Unternehmen bereits nutzt, da das Energiemanagement in das Management des Unternehmens eingebunden sein muss.
Drei Systeme zum Energiemanagement
- Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001
Ein solches Energiemanagementsystem ist ein nachweislich wirksames Instrument, um die Energieeffizienz von Unternehmen zu steigern und so den Energieverbrauch, CO2-Emissionen und nicht zuletzt Kosten zu senken.
Auch staatliche Vergünstigungen beziehungsweise Steuerrückerstattungen sind an den Betrieb eines EnMS geknüpft. Dazu gehören die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) und die Nachfolgeregelung zum sogenannten Spitzenausgleich sowie EU-Forderungen im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie. Nationaler Vorläufer war die DIN EN 16001. - EMAS: Eco-Management and Audit Scheme
Auch EMAS kann als Erweiterung des Umweltmanagements genutzt werden. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union, welches Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. - Energieaudit nach DIN EN 162467-1 und Alternative Systeme
Beide bieten sich speziell für kleinere und mittlere Unternehmen an. Der Grund: Sie können mit einem geringeren personellen und finanziellen Aufwand durchgeführt werden.
Energiemanagement: Lohnt das?
Grundsätzlich kann jede Organisation ein Energiemanagementsystem einführen. Durch konsequentes Managen von Energie können je nach Branche, Struktur und Alter eines Unternehmens Einsparungen bis zu 20 Prozent bei den Energiekosten erreicht werden.
Vom Spitzenausgleich profitieren per Gesetz bis dato jedoch nur Unternehmen des produzierenden Gewerbes – in Form einer zum Teil umfangreichen Rückerstattung oder durch Erlass bei der Strom- und Energiesteuer.
Weiterführende Informationen:
In der Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV) vom 31. Juli 2013 (zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1656) geändert worden) ist dargelegt, welche Möglichkeiten das Energiemanagement bietet und welche Anforderungen an die Unternehmen gestellt werden. Die Verordnung und weitere Informationen haben wir im Folgenden zum Download wir Sie zusammengestellt.