Klimaschutz: Erklärung wichtiger Begriffe

Klimaschutz: Erklärung wichtiger Begriffe
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Das Klima an sich kann nicht geschützt werden, da es kein Ding ist, sondern die Beschreibung von Wetterlagen über eine bestimmte Zeitachse und mit geografischem Bezug. Volkswirtschaften sind auf bekannte und gleichbleibende klimatische Verhältnisse aufgebaut. Starke Veränderungen im Klima können daher weitreichende Folgen für alle haben. Extreme Wetterlagen wie Stürme, Starkregen oder Hitzewellen werden dem sich wandelnde Klima zugeschrieben. Der Klimawandel wird wiederum als Folge der Emission von Treibhausgasen (THG) gesehen.

Die Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2) ist ein Ziel der Umweltpolitik mit weitreichenden Folgen für die Wirtschaft. THG-Emissionen werden besteuert und limitiert. Andererseits wird prognostiziert, dass die Folgekosten des Klimawandels deutlich höher ausfallen würden, wenn die Emission von Treibhausgasen nicht wirkungsvoll reduziert wird.

Nachfolgend werden wichtige Begriffe zum Thema Klimaschutz erläutert.

UN-Klimakonferenz

Der Klimawandel ist ein weltweites Phänomen. Daher haben sich die Vereinten Nationen (UN) des Themas angenommen. Die jährlich stattfindende Konferenz hat das Ziel völkerrechtlich bindende Instrumente der Klimaschutzpolitik zu entwickeln und zu vereinbaren. Nachdem die Vereinbarungen des Kyoto-Protokolls 2012 ausgelaufen sind, wurden 2015 im Pariser Klimaabkommen neue Ziele für die Reduktion der Treibhausgase festgelegt. In dem Abkommen wurde beschlossen, die Erderwärmung auf unter 2 °C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen und langfristig eine Klimaneutralität anzustreben.

Emissionsrechtehandel

In der Europäischen Union (EU) wurde der EU-Emissions(rechte)handel u.a. für Kohlenstoffdioxidemission 2005 gesetzlich eingeführt. Der Handel wird durch Emissionsbegrenzungen in Form limitierter Zertifikate flankiert, so dass Anreize zur Emissionsreduktion entstehen sollen. Ziel ist es zudem, einen Markt zu schaffen für Techniken und Dienstleitungen zur Emissionsreduktion. Das Funktionieren des Handels basiert auf wirtschaftsrelevanten und tendenziell steigenden Preisen für Emissionsrechte (Zertifikate).

Klimaschutzpaket des Bundes

2016 wurde von der Bundesregierung der Klimaschutzplan 2050 mit Maßnahmen für den Klimaschutz erarbeitet. Ziel des Klimaschutzplans ist die notwendige Transformation zum kohlenstoffarmen Wirtschaften in Deutschland. Im Klimaschutzplan werden Zwischenziele auf dem Weg zur Klimaneutralität festgelegt. So sollen bis 2030 die Treibhausgas-Emissionen über 50 Prozent verringert werden.

Auf Grundlage des Pariser Klimaabkommens wurde im Dezember 2019 das Klimaschutzgesetz in Deutschland verabschiedet.

Klimaschutzgesetz NRW

NRW hat 2013 ein eigenes Klimaschutzgesetz verabschiedet. Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in NRW soll nach dem Gesetz bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden. NRW emittiert aber etwa ein Drittel aller in Deutschland entstehenden Treibhausgase. Zusätzlich wurde ein Klimaschutzplan für NRW erstellt, in welchem 220 Maßnahmen zum Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung festgelegt wurden.

Carbon Footprint

Carbon Footprint  - übersetzt Kohlendioxid-Fußabdruck - soll die Folgen des Wirtschaftens für das Klima beschreiben. Neben Kohlendioxidemissionen werden in diesem Kontext auch andere Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) betrachtet. Erfordert die Herstellung eines bestimmten Produktes z.B. hohe THG-Emissionen so führt dies ohne Ausgleichsmechanismen zu einem tendenziell negativen Carbon Footprint. Betrachtet man das Produkt spricht man von Product Carbon Footprint. Werden Unternehmen untersucht, so spricht man von Corporate Carbon Footprint. Es gibt mehrere Berechnungs- und Bewertungsmethoden die eine Vergleichbarkeit erschweren. Manche orientieren sich an der ISO-Norm 14064-1 Greenhouse Gases–Part 1 andere z.B. an der französischen Bilan Carbone. Der Nachweis eines Carbon Footprint ist in Deutschland nicht verpflichtend. Im Zuge von Zulieferketten können aber bereits heute Anforderungen an Unternehmen getragen werden. Ein weiterer Aspekt einer Carbon Footprint Untersuchung ist das unternehmenseigene Risiko-Management. Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern und Rohstoffen können so identifiziert werden.