F-Gase – Fluorierte Treibhausgase

Fluorierte Treibhausgase, die auch als F-Gase bezeichnet werden, sind synthetische Gase mit hohem Treibhauspotenzial. F-Gase werden in verschiedenen Branchen als Kältemittel, Isoliergase oder Löschmittel eingesetzt. Aufgrund ihres hohen Treibhauspotenzials unterliegen sie strengen gesetzlichen Regelungen. Diese werden in der EU-F-Gase-Verordnung (2024/573) geregelt, mit dem Ziel der schrittweisen Reduzierung der Emissionen von F-Gasen.
Wer ist davon betroffen?
Von der F-Gase-Verordnung sind Unternehmen betroffen, welche Erzeugnisse, die F-Gase enthalten, herstellen, ein- oder ausführen, oder Tätigkeiten an solchen Erzeugnissen durchführen. Dies können Unternehmen sein, die Klimaanlagen und Wärmepumpen warten oder auf Dichtigkeit prüfen. Jedoch sind auch Unternehmen, wie beispielsweise Autohäuser, betroffen, die Fahrzeuge mit Klimaanlagen aus dem europäischen Ausland ein- oder ausführen.
Pflichten für Unternehmen
Von der F-Gase-Verordnung betroffene Unternehmen müssen eine Reihe von Vorschriften und Pflichten beachten, die darauf abzielen, die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen zu reduzieren.
- Produktionsprozesse: Hersteller sind verpflichtet, die Emissionen während des Produktionsprozesses zu minimieren und die als Nebenprodukte entstehenden Emissionen zu zerstören oder für eine spätere Verwendung zurückzugewinnen. Sie müssen auch eine Konformitätserklärung vorlegen, die die Herkunft der Gase und die Produktionsanlage angibt. Zudem müssen Hersteller von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) Produktionsrechte nachweisen.
- Zertifizierung: Natürliche Personen, die bestimmte Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen durchführen (zum Beispiel Installation, Wartung, Reparatur, Rückgewinnung), müssen zertifiziert sein. Bestehende Zertifikate bleiben dabei gültig.
- Aufzeichnungen führen: Betreiber von Anlagen, für die Dichtheitskontrollen vorgeschrieben sind, müssen Aufzeichnungen über die Menge und Art der Gase sowie über durchgeführte Reparaturen und Kontrollen führen. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
- Verkauf an Zertifizierte: Fluorierte Treibhausgase dürfen nur an zertifizierte Personen oder Unternehmen verkauft werden.
Pflichten beim Im- oder Export
- F-Gas-Portal: Im- oder Exporteure müssen im F-Gas-Portal registriert sein und über eine gültige Lizenz verfügen.
Davon betroffen sind auch Fahrzeuge, die bspw. in Klimaanlagen solche Gase enthalten. Den Zollbehörden ist eine solche Registrierung auch für Erzeugnisse oder Einrichtungen vorzulegen, die diese Gase nur zum Funktionieren benötigen. Deshalb müssen auch Fahrzeuge oder andere Produkte registriert werden, die keine Kältemittel mit F-Gasen enthalten, jedoch später damit befüllt werden müssen.
Die Registrierung erfolgt über das F-Gas-Portal der EU.
Die Seite ist derzeit nur auf englischer Sprache verfügbar. - Zollanmeldung: Bei der Zollanmeldung sind verschiedene Angaben wie Registrierungsnummer im F-Gas-Portal und EORI-Nummer erforderlich.
Weitere Informationen:
Das Umweltbundesamt hat einen FAQ-Katalog zum Inverkehrbringen und zur Ausfuhr von F-Gasen veröffentlicht.
In Deutschland liegt die Verantwortung für den Vollzug bei den Ländern. Eine Liste der zuständigen Behörden finden Sie hier.
Durchführungsverordnungen
Im September 2024 wurden drei Durchführungsverordnungen erlassen, welche die Anforderungen an Unternehmen konkretisieren.
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215: Regelt die Zertifizierungsanforderungen für ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und andere Systeme, die F-Gase oder deren Ersatzstoffe enthalten.
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2195: Legt die Formate für Berichte fest, die Hersteller, Importeure, Exporteure und bestimmte Anwender von F-Gasen gemäß Artikel 19 der F-Gase-Verordnung vorlegen müssen.
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2174: Legt die Formate für die Kennzeichnung bestimmter Erzeugnisse und Einrichtungen fest, die F-Gase enthalten.