Importe von Stoffen/Gemischen von außerhalb der EU
Werden Stoffe und/oder Gemische aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, in die EU importiert, müssen die entsprechenden Regelungen der REACH- und der CLP-Verordnung durch die Importeure beachtet werden. Da die Regierungspräsidien verstärkt mit dem Zoll zusammenarbeiten, werden jetzt auch grenzüberschreitende Chemikalienlieferungen häufiger kontrolliert. Was für Importeure zu beachten ist:
REACH-Verordnung
Unter die REACH-Verordnung fallen alle Warenlieferungen von Stoffen und Gemischen – unabhängig davon, ob sie gefährlich sind – ab einer Jahresimportmenge von 1.000 Kilogramm. Inhaltsstoffe von Gemischen werden entsprechend ihrer Anteile erfasst. Wenn mehr als 1.000 Kilogramm eines Stoffes in einem Jahr von außerhalb der EU importiert werden sollen, ist je nach Menge und Einstufung des Stoffes eine Registrierung oder zumindest eine Vorregistrierung des Stoffes erforderlich.
CLP-Verordnung
Unter die Regelungen der CLP-Verordnung fallen alle Stoffe und Gemische, unabhängig von der importierten Menge (es gibt keine untere Mengenschwelle), wenn sie als gefährlich eingestuft sind. Deshalb müssen auch Kleinmengen von Stoffen, für die keine Registrierung nach der REACH-Verordnung erforderlich ist, zumindest an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gemeldet und in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommen werden. Meldungen an das Verzeichnis können die Importeure über die Internetseite der ECHA entweder bei einzelnen Stoffen online, über XML-Sammeldateien oder über das „IUCLID 5"-System eingeben. Die Meldungen sind innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen beziehungsweise Import abzugeben.