Lärmschutz und Lärmaktionspläne
Lärmaktionsplan - Was ist das?
Die Aufstellung eines Lärmaktionsplans (LAPs) hat das Ziel, ein aktives Lärmmanagement zu betreiben. Damit soll eine Verbesserung der Lärmsituation erfolgen. In einem Lärmaktionsplan werden dafür Ziele, Strategien und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung festgehalten. Neben einer Übersicht zu aktuell umgesetzten und kurzfristigen Maßnahmen muss dort auch eine langfristige Strategie zur Lärmminderung enthalten sein. Zudem sollen damit auch ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden.
Hintergrund der Lärmaktionsplanung ist die EG-Umgebungslärmrichtlinie („Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm”) aus dem Jahr 2002, die 2005 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Dazu wurde in das Bundesimmissionsschutzgesetz ein sechster Teil „Lärmminderungsplan“ (§ 47a bis § 47f) eingefügt. Mit der vierunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung) sind die Anforderungen des § 47c BImSchG an die Lärmkartierung konkretisiert worden.
Verfahren
Lärmaktionspläne sind für alle Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, für Hauptverkehrsstraßen über drei Millionen Kfz/Jahr (8.000 Kfz/Tag) sowie für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr (80 Zügen/Tag) aufzustellen. Dabei ist die Lärmaktionsplanung als dynamischer Prozess ausgelegt. Das bedeutet, dass die Pläne alle fünf Jahre aktualisiert werden müssen.
Lärmaktionspläne werden auf der Grundlage von Lärmkarten erstellt. In diesen wird der Straßen- und Schienenverkehrslärm dargestellt sowie bei relevanten Lärmbelastungen auch die Umgebungen von Industrie- und Hafenflächen.
Die Lärmaktionsplanung ist ein Planungsinstrument für Kommunen und deren künftige Entwicklungen und Verbesserungen in der Bauleitplanung im Städtebau, bei Verkehrsplanungen und Landschaftsentwicklung. Bei der Erarbeitung oder Fortschreibung von Lärmaktionsplänen wird die Öffentlichkeit beteiligt. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) und auch ihre Mitgliedsunternehmen haben ebenfalls die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Bedeutung für Unternehmen und mögliche Maßnahmen in Lärmaktionsplänen
Die Maßnahmen zur Lärmreduktion, die in den Lärmaktionsplänen festgehalten werden, lassen sich zumeist in kurzfristige und langfristige Maßnahmen oder aktive und passive Schallschutzmaßnahmen unterteilen. Aktive Schallschutzmaßnahmen führen zu einer Reduktion der Emissionen direkt an der Lärmquelle. Beim passiven Schallschutz handelt es sich hingegen um Maßnahmen an baulichen Anlagen (z.B. durch Schallschutzfender).
Kurzfristge Maßnahmen können beispielsweise sein, die Geschwindigkeit zu verringern, die Durchfahrt zu begrenzen oder die Ampelschaltung zu optimieren und so den Verkehrsfluss zu verstetigen. Langfristige Maßnahmen wären beispielsweise die Verwendung von Flüsterasphalt oder der Bau von Schallschutzwänden.
Unternehmen können vor allem im Hinblick auf die Erreichbarkeit und den Verlehrsfluss von den Maßnahmen betroffen sein.
Einflussmöglichkeiten für Unternehmen
Wird in Ihrer Kommune eine Lärmaktionsplan entworfen oder fortgeschrieben, so sollten Sie die Zeiträume der der Offenlage nutzen, um sich über die Inhalte bei Ihrer kommunalen Verwaltung im Detail zu informieren.
Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben, empfehlen wir Ihnen, uns hierüber zu informieren. Wir haben im Rahmen des Verfahrens ebenfalls die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, und können so Ihre Interessen wahrnehmen und unterstützen.
Lärmaktionspläne im Bezirk der IHK Mittlerer Niederrhein
- Burggemeinde Brüggen
- Stadt Dormagen
- Stadt Grevenbroich
- Stadt Jüchen
- Stadt Kaarst
- Stadt Kempen
- Stadt Korschenbroich
- Stadt Krefeld
- Stadt Meerbusch
- Stadt Mönchengladbach
- Stadt Nettetal
- Stadt Neuss
- Gemeinde Niederkrüchten
- Gemeinde Rommerskirchen
- Gemeinde Schwalmtal
- Stadt Tönisvorst
- Stadt Viersen
- Stadt Willich