Abfalleinstufung – Leitfaden der EU-Kommission
Der Leitfaden bezieht sich auf die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) sowie das Abfallverzeichnis. Unternehmen finden darin Beschreibungen und Verfahrenshilfen zur Umsetzung des europäischen Rechtsrahmens und damit zur richtigen Einstufung von Abfällen (etwa Feststellung und Bewertung gefahrenrelevanter Eigenschaften). Der Leitfaden nennt beispielsweise Genehmigungsverfahren als relevantes Feld für Unternehmen.
Die Bekanntmachung der EU-Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union finden Sie hier.