Verbot von Plastiktüten

Verbot von Plastiktüten
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Das kurze “Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes” ist am 08.02.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und formal am Folgetag in Kraft getreten. Nach § 5 Abs. 2 VerpackG dürfen nun Kunststofftragetaschen ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Konkret betroffen sind leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Auch bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen unter das Verbot. 

Die Übergangsfrist bis Anfang 2022 sollte dem Handel ausreichend Zeit einräumen,  die vorhandenen Restbestände abzuverkaufen.

Von dem Verbot ausgenommen sind sogenannte „Hemdchenbeutel“ von weniger als 15 Mikrometern Wandstärke, also sehr dünne Plastiktüten, welche für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln bestimmt sind. Hier sind noch keine Alternativen verfügbar. Ebenfalls weiterhin erlaubt sind Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von über 50 Mikrometern.

Eine Übersicht zu den Hintergründen der Regelung finden Sie auch auf den Seiten des Bundesumweltministeriums (BMU). Dort erhalten Sie auch einen Überblick über mögliche Alternativen zur Plastiktüte.

Das Verbot war in der politischen Debatte umstritten. Die Vorgaben aus der EU-Verpackungsrichtlinie zur Reduzierung von Plastiktüten wird in Deutschland bereits jetzt übererfüllt. Nach europäischen Vorgaben soll der Pro-Kopf-Verbrauch bis 2025 bei 40 Plastiktüten liegen. In Deutschland wwurden zuletzte jährlich ca. 20 Plastiktüten verbraucht. Die Wirkung wurde dabei durch eine Selbstverpflichtung des Handels von 2016 erreicht, durch welche diese Tragetaschen nur noch gegen Entgelt abgegeben wurden.