Verbot von Plastiktüten
Seit dem 1. Januar 2022 dürfen Kunststofftragetaschen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dieses Verbot wird in § 5 Abs. 2 Verpackungsgesetz geregelt. Konkret betroffen sind leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Auch bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen unter das Verbot.
Von dem Verbot ausgenommen sind sogenannte „Hemdchenbeutel“ von weniger als 15 Mikrometern Wandstärke, also sehr dünne Plastiktüten, die für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln bestimmt sind. Hier sind noch keine Alternativen verfügbar. Ebenfalls weiterhin erlaubt sind Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von über 50 Mikrometern.
Hintergrund des Plastiktüten-Verbots
Das Verbot war in der politischen Debatte umstritten. Die Vorgaben aus der EU-Verpackungsrichtlinie zur Reduzierung von Plastiktüten werden in Deutschland bereits jetzt übererfüllt. Nach europäischen Vorgaben soll der Pro-Kopf-Verbrauch bis 2025 bei 40 Plastiktüten liegen. In Deutschland wurden zuletzt jährlich etwa 20 Plastiktüten verbraucht. Das wurde durch eine Selbstverpflichtung des Handels von 2016 erreicht, durch die diese Tragetaschen nur noch gegen Entgelt abgegeben wurden.
Das Bundesumweltministeriums (BMUV) hat eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen zum Plastiktüten-Verbot erstellt und gibt auch Hinweise zu Alternativen.