Kommunale Wärmeplanung und Auswirkungen für Unternehmen

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Preis:Die Veranstaltung ist kostenfrei
Die Bundesregierung hat beschlossen, das kontrovers diskutierte Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) mit der kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen, wodurch Regelungen für Bestandsgebäude erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung gelten sollen. Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 Wärmepläne erstellen müssen. Mit den beiden Gesetzen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen, möchte die Bundesregierung die Energiewende im Wärmesektor vorantreiben, ohne die das Klimaziel 2045 nicht zu erreichen ist.
Doch was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Unternehmen?
- Wie läuft sie konkret ab?
- Inwiefern können Investitions- und Technologieentscheidungen beeinflusst werden?
- Wie hängt der Stromnetzausbau mit der Wärmeplanung zusammen und was bedeutet das für meine Anschlussleistung?
- Welche Rolle spielt das Thema Geothermie?
- Kann mein Unternehmen Lieferant von (Ab-)Wärme werden?
- Welche Geschäftsmöglichkeiten ergeben sich?
Diese und weitere Fragen wollen wir bei der nächsten Veranstaltung unseres IHK-Netzwerks „Energie, Klimaschutz und Strukturwandel“ am 14. November erörtern und mit Ihnen diskutieren.
Programm
16:00 Uhr |
Eintreffen der Gäste |
16:15 Uhr |
Begrüßung |
16:25 Uhr |
Kommunale Wärmeplanung – Grundlagen und Bedeutung für Unternehmen |
16:45 Uhr |
Kommunale Wärmeplanung am Beispiel der NEW AG |
17:10 Uhr |
Geothermische Nutzungsmöglichkeiten am Mittleren Niederrhein |
17:30 Uhr |
Resümee, Fragerunde und Diskussion |
18:00 Uhr |
Imbiss und Netzwerken |
18:30 Uhr |
Ende der Veranstaltung |