IHK-Forum zum Hochwasserschutz
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Stand: 21.05.2015
Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich ein Jahrhundertprogramm mit weitreichenden Folgen für so manches Unternehmen: die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL). Das Regelwerk und vor allem seine Konsequenzen für die Betriebe stehen im Mittelpunkt des IHK-Forums Wasser am 11. Juni in Dormagen-Zons.
EU-Parlament und -Rat hatten mit der HWRM-RL auf dramatische Katastrophen wie das Jahrtausendhochwasser im Jahr 2002 reagiert.
Ziel der HWRM-RL ist es, die Hochwassergefahren EU-weit mittels einer systematischen Erhebung und Bewertung sowie eines Risiko-Managements zu verringern.
Konkret sieht die HWRM-RL drei Schritte vor: Zunächst sind die Flussabschnitte „mit signifikantem Hochwasserrisiko“ bestimmt worden.
Den „Bericht zur vorläufigen Bewertung nach der EG-HWRM-RL in NRW“ hat ein Ingenieurbüro zentral erstellt. Demnach sind in NRW rund 6.000 der insgesamt 11.000 Flusskilometer hochwassergefährdet. Der Bericht ist auf der Internetseite des Ministeriums (www.umwelt.nrw.de) zu finden.
Hochwassergefahrenkarten und -risikokarten für die Gebiete liegen vor. In den Risikokarten sind auch Gebäude und Betriebe verzeichnet, die besonders gefährdet sind. Sie enthalten Informationen über die betroffenen Schutzgüter und bilden damit die Datenbasis für das Kerninstrument des Hochwasserschutzes, die Risikomanagementpläne.
Nun sind als dritter und abschließender Schritt die Risikomanagementpläne als Quintessenz des Prozesses entworfen worden. Bis Dezember 2015 müssen die Managementpläne fertiggestellt und der EU vorgelegt werden. „Darin werden konkrete Ziele und Einzelmaßnahmen festgelegt“, erläutert Jürgen Zander, Referent des Geschäftsbereichs Innovation / Umwelt der IHK Mittlerer Niederrhein. „Sie müssen – wie die Risikobewertung und die Risiko- und Gefahrenkarten auch – alle sechs Jahre überprüft und, falls notwendig, aktualisiert werden.“
Laut Zander können auf die Unternehmen nach Auskunft des Landes-Umweltministeriums aus den Karten und Plänen keine zusätzlichen Verpflichtungen zukommen. Gleichwohl: In den Gefahren- und Risikokarten sind die von einem Jahrhunderthochwasser bedrohten Flächen ausgewiesen. Diese Areale muss die Landesregierung als Überschwemmungsgebiet festsetzen. „Das bedeutet für diese Flächen: keine neuen Baugebiete, keine baulichen Erweiterungen, keine Lagerung im Außenbereich, keine Erdbewegungen“, betont Zander. Daher sollten die Unternehmen bei der Umsetzung der Richtlinie sehr genau hinsehen, welche Konsequenzen die Überschwemmungsgebietsausweisung haben könnte.
Die Risikomanagementpläne sollen abschließend in Arbeitskreisen mit allen Betroffenen erarbeitet werden. Zander: „Hier können sich die Unternehmer auch persönlich einmischen. Die IHK wird betroffene Betriebe gezielt ansprechen.“
Das Programm des IHK-Fachforums Wasser am 11. Juni, 12 Uhr, im Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons:
12 Uhr: Empfang
12.45 Uhr: Begrüßung der Teilnehmer (Burkard Ungricht, Vorsitzender des Industrie- und Umweltausschusses der IHK Mittlerer Niederrhein)
13 Uhr: Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in NRW (Erik Buschhüter, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW)
13.30 Uhr: Hochwasserrisikomanagementplanung: Hochwasserrisiken gemeinsam meistern – Maßnahmen gemeinsam umsetzen (Martin Thiedeke, Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz)
14 Uhr: Versicherung und Überschwemmung (Bettina Falkenhagen, VdS Schadenverhütung GmbH)
15 Uhr: Hochwassermanagement als Bestandteil integrierter Gewässerbewirtschaftung (Georg Wulf, Wupperverband, Wuppertal)
15.30 Uhr: Hochwasserrisikomanagement der Stadt Düsseldorf (Dr. Claus Henning Rolfs, Stadt Düsseldorf)
16 Uhr: Sensibilisierung für den vorbeugenden Hochwasserschutz (Reinhard Vogt, Ehemaliger Leiter der Hochwasserschutzzentrale Köln)
16.30 Uhr Praxisbeispiel „Vom Unternehmer für Unternehmer“ (Walter Becker, Gebr. Becker GmbH Oberflächentechnik, Iserlohn)
Ansprechpartner: Jürgen Zander, Tel. 02131 9268-570, E-Mail: zander@neuss.ihk.de