IHK lädt zum „Update im Maklerrecht“ ein
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Stand: 02.03.2015
Makler müssen sich immer wieder mit neuen rechtlichen Fragestellungen beschäftigen. Was müssen sie bei der Widerrufsbelehrung beachten, um nicht ihre Provision zu verlieren? Wann müssen sie den Personalausweis vom Vertragspartner verlangen und dies beim Kontrollbesuch der Bezirksregierung vorzeigen? Welche Auswirkungen könnte das geplante Bestellerprinzip auf die Vertragsgestaltung haben? Auf diese Fragen erhalten Makler beim „Update im Maklerrecht“ Antworten. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein lädt dazu für Dienstag, 10. März, 10 bis 12.30 Uhr, in die IHK in Mönchengladbach, Bismarckstraße 109, ein.
Maklerrechtsexperte Rudolf Koch gibt bei der kostenlosen Informationsveranstaltung Auskünfte. Er ist Inhaber der Koch Immobilien GmbH, Dozent an der Europäischen Immobilien Akademie, Mitglied im DIHK-Rechtsausschuss und gehört seit vielen Jahren als Bundesrechtsreferent dem Immobilienverband IVD an.
Eine Anmeldung ist erforderlich unter Tel. 02161 241-132 oder im Internet:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/10678.