IHK warnt vor unseriösen Angeboten
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Stand: 05.06.2015
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein warnt vor Rechnungsschwindel. Nach der Eintragung ins Handelsregister, in das Branchenverzeichnis „Gelbe Seiten” oder nach der Erstellung einer Homepage erhalten viele Unternehmen Rechnungen oder Angebote für die Registrierung in Datenbanken. Diese Schreiben sind wie amtliche Formulare gestalten. Sie haben Ähnlichkeit mit Formularen und Rechnungen des Amtsgerichts, des Finanzamtes oder der Telekom. „In letzter Zeit häufen sich zudem dubiose Angebote für die Erstellung einer Internetseite“, berichtet IHK-Juristin Romy Seifert. „Derartige Angebote können auch aus dem Ausland kommen.“
Besonders gerne versenden die Schwindler ihre Post während der Urlaubszeit. „Dann sind viele Büros und Buchhaltungen unterbesetzt und die Gefahr, dass eine Rechnung ohne genaue Prüfung bezahlt wird, ist groß“, erklärt Seifert. Einmal überwiesene Beträge sind nur mit großem Aufwand zurückzubekommen. Wer ein dubioses Formular unterschrieben hat, sollte auf Mahnbescheide vom Mahngericht Hagen achten. „Betroffene haben nur zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen“, erläutert Seifert.
Die IHK rät, amtlich aufgemachte Rechnungen mit nahem Zahlungsziel und beigefügtem Überweisungsträger und andere zweifelhafte Angebote gründlich zu überprüfen. Romy Seifert, Tel. 02161 241-135, steht Unternehmern für Beratungen zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema sind im Internet zu finden: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/6869