IHK-Analyse zur Flächeninanspruchnahme
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Stand: 19.09.2016
Lediglich 3,6 Prozent der Gesamtfläche des IHK-Bezirks Mittlerer Niederrhein (Krefeld, Mönchengladbach, Rhein-Kreis Neuss und Kreis Viersen) werden von Gewerbe und Industrie genutzt. Das belegt eine Analyse der amtlichen Zahlen von IT.NRW durch die IHK Mittlerer Niederrhein. „Damit bilden Gewerbe und Industrie das Schlusslicht bei den Siedlungs- und Verkehrsflächen“, stellt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz fest. „Diese Zahl wird nur durch die Friedhöfe unterboten, die 0,4 Prozent der Gesamtflächen belegen.“ Mit 10,2 Prozent beanspruchen die Wohnbauflächen den größten Teil der Siedlungs- und Verkehrsflächen im IHK-Bezirk, gefolgt von den Verkehrsflächen mit 8,9 und den sonstigen Gebäude- und Freiflächen mit 6,8 Prozent.
Mit ihrer Analyse möchte die IHK zu mehr Sachlichkeit in der Diskussion um Flächeninanspruchnahme beitragen. „Vernünftiges wirtschaftliches Handeln ist immer geprägt von sparsamen Umgang mit Ressourcen – und dazu gehören auch Flächen“, betont Steinmetz. „Wie die Zahlen von IT.NRW belegen, ist der Vorwurf, die Unternehmen verbrauchen zu viel Fläche, unberechtigt.“ Das gilt auch mit Blick auf die vergangenen zehn Jahre. Von 2006 bis 2015 wurden von Gewerbe und Industrie im IHK-Bezirk täglich 0,16 Hektar (160 qm) in Anspruch genommen. Dagegen waren Wohnbauflächen in diesem Zeitraum mit 0,24 Hektar (2.400 qm) pro Tag für mehr als die Hälfte der gesamten Flächeninanspruchnahmen (0,4 Hektar) verantwortlich.
„Die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen ist ein wichtiger Standortfaktor, um die Wirtschaftskraft zu halten und zu steigern“, erläutert Jürgen Steinmetz. „Dabei benötigt die Wirtschaft nicht mehr Industrie- und Gewerbeflächen in Summe, sondern restriktionsfreie Flächen in der richtigen Qualität an geeigneten Standorten.“ Während Einzelhändler und Dienstleister von der Nähe der Wohnbevölkerung profitierten, benötigten Produktionsunternehmen und Logistikbetriebe Standorte an Hauptverkehrsachsen abseits der Wohnbebauung.
Steinmetz appelliert deshalb an das Land, die Bezirksregierung und die Kommunen, sich für eine wirtschaftsgerechte Flächenversorgung einzusetzen. Die so genannte heranrückende Wohnbebauung an emittierende Unternehmen sei dabei genauso schädlich für wirtschaftliches Wachstum wie zunehmende Restriktionen durch umweltrechtliche Regelungen, die eine Neuausweisung von Siedlungsflächen verhindern.