Neue Erlaubnis für Immobiliarkreditvermittler
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Stand: 13.01.2017
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht darauf aufmerksam, dass für Vermittler von Verbraucher-Immobiliardarlehen bald eine wichtige Frist abläuft. Seit dem 21. März 2016 benötigen sie eine neue Erlaubnis nach § 34 i der Gewerbeordnung (GewO). Für alle, die bei Einführung der Neuregelung im Besitz einer Erlaubnis als Darlehensvermittler nach § 34 c GewO waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 20. März 2017. Ab dem 21. März 2017 müssen alle Vermittler die neue Erlaubnis besitzen und im Vermittlerregister eingetragen sein. Ansonsten besteht ein Berufsverbot.
Die betroffenen Vermittler müssen neben ihrer persönlichen Zuverlässigkeit und den geordneten Vermögensverhältnissen nun auch eine Berufshaftpflichtversicherung sowie ihre Sachkunde nachweisen. Ferner müssen sie im Vermittlerregister eingetragen sein. Für die Erlaubnis und Registrierung ist in Nordrhein-Westfalen die IHK zuständig.
Bis zum Ablauf der Übergangsfrist kann die Erlaubnis in einem vereinfachten Verfahren und zu geringeren Gebühren erworben werden.
Bereits über 450 Immobiliardarlehensvermittler haben im IHK-Bezirk das Verfahren erfolgreich durchlaufen. „Wir raten daher allen betroffenen Vermittlern, die die neue Erlaubnis noch nicht haben, sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung zu setzen und die neue Erlaubnis zu beantragen“, sagt Sebastian Greif, Leiter des IHK-Bereichs Recht und Steuern.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/12948 und bei Sebastian Greif, Tel. 02161 241-148,
E-Mail: greif@moenchengladbach.ihk.de.