Abfrage zum Lastmanagement
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Stand: 24.05.2017
Mit den im Strommarktgesetz enthaltenen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes („EnWG“) ist die Einführung einer Abfrage zum Lastmanagement beschlossen worden. Darauf weist die IHK Mittlerer Niederrhein ihre Mitgliedsunternehmen hin. Die Abfrage wird von der Bundesnetzagentur durchgeführt. Unternehmen, die pro Jahr mehr als 50 Gigawattstunde (GWh) Strom verbrauchen, sind dazu verpflichtet, sich bis zum 16. Juni an dieser Datenerhebung zu beteiligen – ob sie von der Bundesnetzagentur angeschrieben worden sind oder nicht. „Die Pflicht gilt auch für Vereinigungen von Unternehmen, die in Summe mehr als 50 GWh Strom an ihren Standorten verbrauchen“, betont Dr. Ron Brinitzer, Geschäftsführer des Bereichs Innovation / Umwelt der IHK.
Die Ergebnisse der Abfrage sollen in den Bericht zur Versorgungssicherheit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einfließen, um den Beitrag des Lastmanagements zur Versorgungssicherheit aufzuzeigen.
Mehr Information stehen im Internet zur Verfügung: www.bundesnetzagentur.de