CO2-Bepreisung: IHK fordert Entlastung

CO2-Bepreisung: IHK fordert Entlastung
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Stand: 15.12.2020

Die neue CO2-Bepreisung wird für viele Industrieunternehmen zu einer großen Belastung. Besonders betroffene Unternehmen brauchen Entlastungsregelungen, sonst sind sie nicht mehr wettbewerbsfähig. Das ist eines der wesentlichen Ergebnisse des IHK-Energiewende-Barometers. In dieser jährlichen Unternehmensumfrage zur Energiewende hat der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) in diesem Jahr einen Schwerpunkt auf die am 1. Januar 2021 beginnende CO2-Bepreisung gelegt.

Die Hälfte der befragten Unternehmen hält die neue CO2-Bepreisung für ein geeignetes Klimaschutz-Instrument, das auch Investitionsanreize für das eigene Unternehmen setzt. Allerdings stellen die zu erwartenden Preiserhöhungen bei fossilen Brennstoffen wie Gas, Diesel oder Benzin vor allem die Industrieunternehmen auch vor große Herausforderungen. Rund 39 Prozent der 900 Industrieunternehmen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, sehen sich durch die CO2-Bepreisung in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. 46 Prozent sehen für die eigene Branche einen Entlastungsbedarf.

Für Unternehmen, die für ihre Produktion viel Wärme benötigen und aufgrund bisher fehlender Alternativen noch auf den Verbrauch fossiler Brennstoffe angewiesen sind, wurde im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), dem die CO2-Bepreisung zu Grunde liegt, eine Entlastungsregelung vorgesehen. „Leider ist diese Regelung bisher weder verabschiedet, noch in Kraft getreten“, kritisiert Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein. „Die Preiserhöhungen kommen aber bereits ab dem 1. Januar 2021 auf die Unternehmen zu.“ Die IHK hat daher den Bundestags- und Landtagsabgeordneten des Kammerbezirks eine pauschalisierte Entlastung energieintensiver Unternehmen vorgeschlagen, bis eine angemessene und geeignete Entlastungsregelung in Kraft getreten ist. „Damit hätten die Unternehmen in dieser konjunkturell und finanziell äußerst schwierigen Lage Planungssicherheit“, so Steinmetz.

Das Energiewende-Barometer ist online zu finden unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/24968

Weitere Informationen zum BEHG stehen online zur Verfügung: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/23181