EU-Mobilitätspaket in Kraft getreten
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Stand: 17.11.2021
Das erste EU-Mobilitätspaket ist beschlossen. Nach mehr als drei Verhandlungsjahren sind die umfassenden Reformen für den europäischen Straßenverkehrssektor in Kraft getreten. Umgesetzt werden sie gestaffelt bis zum Jahr 2025. Welche Änderungen wurden im ersten EU-Mobilitätspaket beschlossen? Wie sind sie anzuwenden? Und auf welche Änderungen müssen sich Verkehrsunternehmen bis 2025 einstellen? Diese und weitere Fragen werden in einer digitalen Informationsveranstaltung beantwortet, zu der die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein für Donnerstag, 2. Dezember, 8.30 bis 12.30 Uhr, einlädt.
Das Mobilitätspaket besteht aus einer Verordnung, die den Marktzugang im Güterkraftverkehr und den Zugang zum Beruf des Verkehrsunternehmers regelt. In einer weiteren Verordnung sind die maximalen Arbeitszeiten und Mindestruhezeiten für Fahrer und die Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreiber vorgeschrieben. Außerdem gibt es eine Richtlinie zur Überarbeitung der Durchsetzungsanforderungen und zur Festlegung von Vorschriften für die Entsendung von Kraftfahrern.
Auf dem Programm der kostenlosen IHK-Informationsveranstaltung stehen unter anderem folgende Aspekte: Neue EU-Vorschriften (Mobility Package); aktuelle Neuerungen und Auslegungen der Vorschriften; Besonderheiten und Änderungen bei der Wochenruhezeit; Pause, Bereitschaftszeit, Arbeitszeit; Umrüstpflicht auf den Smart Tacho 2;
Die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/27023