IHK lädt zu Webinar ein
Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.
Stand: 22.10.2021
Unternehmen, die mit Geschäftspartnern in anderen EU-Staaten Warenhandel betreiben und einen gewissen Jahresumsatz übertreffen, sind verpflichtet, statistische Meldungen – die sogenannte Intrahandelsstatistik – an das Statistische Bundesamt (Destatis) abzugeben. Für diese Unternehmen stehen zum Jahreswechsel Änderungen bei der Intrahandelsstatistik-Meldung an. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hin. „Dazu gehören im Bereich der Versendungen die Berücksichtigung zusätzlicher Dateninformationen und umfassende Änderungen bei der Angabe der Geschäftsart“, erläutert IHK-Zollexperte Jörg Schouren. Um die betroffenen Betriebe über die Neuerungen zu informieren, lädt die IHK für den 4. November, 10 bis 12 Uhr, zu einer kostenfreien virtuellen Informationsveranstaltung ein.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/26942.