IHK warnt vor Grundsteuererhöhung in Kaarst
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Stand: 19.11.2021
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein warnt in einer Stellungnahme an Bürgermeisterin Ursula Baum vor einer Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes. Die Stadtverwaltung hatte in der vergangenen Woche eine Grundsteuererhöhung um 64 auf 504 Punkte vorgeschlagen. „Für die Unternehmen ist die Gewerbesteuer zwar bedeutender als die Grundsteuer, aber natürlich schadet auch eine Grundsteuererhöhung der Standortqualität und ist eine Hypothek für die Vermarktung des Wirtschaftsstandortes“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Außerdem müsse man bedenken, dass die Aussichten vieler Unternehmen angesichts der derzeit steigenden Infektionszahlen und der damit verbundenen schärferen Restriktionen wieder ungewiss sind.
Der IHK-Hauptgeschäftsführer verweist auf die letzte Standortbefragung in Kaarst. „Damals war der Grundsteuerhebesatz der viertwichtigste Standortfaktor. Das zeigt, dass eine Erhöhung dieser Steuer für die Qualität des Wirtschaftsstandorts relevant ist“, so Steinmetz. Mit einem Hebesatz von 504 Punkten würde Kaarst bei dieser Steuer innerhalb der kreisangehörigen Kommunen zur Spitzengruppe gehören. Von den 17 kreisangehörigen Kommunen am Mittleren Niederrhein gibt es bislang nur drei Kommunen mit einem Grundsteuerhebesatz von 500 oder höher.
Positiv wertet Steinmetz die angekündigten Ansiedlungen in Kaarst. „Das zeigt doch, wie attraktiv der Wirtschaftsstandort Kaarst zurzeit ist. Steuererhöhungen schaden der Attraktivität“, sagt der IHK-Hauptgeschäftsführer. Deswegen rät die IHK dazu, die Hebesätze aller Steuerarten weiterhin auf einem regional unterdurchschnittlichen Niveau zu belassen. Steinmetz hofft, dass sich mit den prognostizierten Mehreinnahmen aus den Ansiedlungen vielleicht doch die Steuererhöhungen verhindern lassen.
Zudem ist eine Grundsteuererhöhung laut Steinmetz auch mit Blick auf die Bestandspflege problematisch – vor allem während der anhaltenden Corona-Krise. „Körpernahe Dienstleister, Veranstalter, Einzelhändler und Gastronomen haben ihre Geschäftslage seit dem Sommer zwar wieder verbessert, stehen aber derzeit wieder vor einer ungewissen Zukunft.“ Für diese Branchen sei die Grundsteuer relevanter denn je. Als Substanzsteuer muss sie unabhängig vom Gewinn beziehungsweise Gewerbeertrag gezahlt werden. Die Rücklagen seien allerdings aufgebraucht. „Es wäre daher auch eine schlechte Botschaft, die Grundsteuer B in Kaarst zu erhöhen“, so Steinmetz.