Lärmaktionsplan der Stadt Mönchengladbach
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Stand: 13.10.2021
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht Unternehmen darauf aufmerksam, dass sie zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Mönchengladbach Stellung nehmen können. In einem Lärmaktionsplan legen die Kommunen Ziele, Strategien und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung fest, wie zum Beispiel Lkw-Fahrverbote oder Geschwindigkeitsreduzierungen. „Von manchen Maßnahmen können Unternehmen betroffen sein“, sagt IHK-Mitarbeiterin Coco Büsing. „Deshalb sollten sich Betriebe, deren Abläufe von der innerstädtischen Verkehrsinfrastruktur abhängig sind, mit den Maßnahmen im Lärmaktionsplan auseinandersetzen.“
Die IHK hat als Trägerin öffentlicher Belange die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. „Deshalb können Unternehmen uns ihre Anregungen und Bedenken zum Lärmaktionsplan bis zum 26. Oktober zukommen lassen“, sagt Büsing.
Weitere Auskünfte gibt es bei Coco Büsing (E-Mail: coco.buesing@mittlerer-niederrhein.ihk.de, Tel. 02151 635-437). Die Planunterlagen sowie die Übersicht über die betroffenen Straßenabschnitte sind im Internet zu finden:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/26973