Neues Transparenzregistergesetz

Neues Transparenzregistergesetz
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Stand: 13.10.2021

Mit dem Inkrafttreten des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ist aus dem deutschen Transparenzregister ein Vollregister geworden. „Das bedeutet, dass all diejenigen Unternehmen, die bislang von der Mitteilungspflicht an das Transparenzregister befreit gewesen sind, nun aktiv werden müssen“, appelliert Charlotte Stoll, Beraterin Recht bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. „Für viele Unternehmen ist eine Registrierung unter www.transparenzregister.de erforderlich.“

Damit sich die Unternehmen genau informieren können, lädt die IHK für den 20. Oktober, 14 Uhr, zu einem Webinar ein. Rechtsanwalt Dr. iur. Maximilian Degenhart gibt unter dem Titel „Vom Auffangregister zum Vollregister – Der Aufstieg des deutschen Transparenzregisters betrifft alle eintragungspflichtigen Unternehmen“ einen Überblick über die Modalitäten rund um die Eintragung in das Transparenzregister. „Allen Unternehmen ist zu empfehlen, schnellstmöglich den eigenen Handlungsbedarf zu prüfen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen in die Wege zu leiten“, rät Stoll.

Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich und bis zum 19.Oktober möglich unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/26588