„Rechtssicherer Umgang mit Verpackungen“
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Stand: 27.04.2022
Hersteller, Importeure, Händler – nahezu jedes Unternehmen, das verpackte Ware an gewerbliche Kunden oder an den privaten Endverbraucher liefert oder verschickt, ist von den Vorgaben des Verpackungsgesetzes betroffen. Seit 2019 regelt das Verpackungsgesetz, dass Unternehmen, die verpackte Ware in Verkehr bringen, bestimmten Pflichten unterliegen. Hierzu gehört beispielsweise eine Registrierungspflicht für Verpackungen, die später in privaten Haushalten als Abfall anfallen. Ab dem 1. Juli 2022 werden bestimmte Pflichten auf alle Verpackungen ausgeweitet – also auch auf die, die im Handel verbleiben.
„Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die Vorgaben des Verpackungsgesetzes einhalten“, rät Coco Büsing, Beraterin für Umwelt und Nachhaltigkeit bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. Im Webinar „Rechtssicherer Umgang mit Verpackungen“, zu dem die IHK für den 12. Mai, 15 bis 17 Uhr, einlädt, erhalten Unternehmen nicht nur einen Überblick über die Neuerungen, sondern auch über die Grundlagen des Verpackungsgesetzes. Referent Dr. Markus W. Pauly von der Kanzlei PAULY Rechtsanwälte in Köln steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach seinem Vortrag für Fragen zur Verfügung. Die Teilnahme ist kostenlos.
Eine Anmeldung zum Webinar ist bis zum 10. Mai erforderlich: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/28171. Weitere Informationen rund um das Verpackungsgesetz gibt es unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/18725.