„Wir wollen in den Startlöchern stehen“
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Stand: 12.05.2022
„Auf dieses Webinar hätten wir gerne verzichtet.“ Mit dieser ungewöhnlichen Aussage begrüßte Dimitri van der Wal, Berater zur Fachkräftesicherung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein, die 70 Teilnehmer der Veranstaltung „Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen“, zu der die IHK Unternehmen aus Krefeld, Mönchengladbach, dem Rhein-Kreis Neuss und dem Kreis Viersen eingeladen hatte. „Der Krieg in der Ukraine ist eine humanitäre Katastrophe, die viele Menschen dazu bewegt, zu uns nach Deutschland zu kommen.“ Wenngleich derzeit viele von ihnen noch nicht in der Lage seien, eine Arbeit aufzunehmen, seien bereits zahleiche Unternehmen bereit, Geflüchtete zu beschäftigen. „Da wir gemeinsam mit den Unternehmen in den Startlöchern stehen, möchten wir möglichst frühzeitig viele Fragen klären und deutlich machen, was Unternehmen beachten sollten“, so van der Wal.
Nicolas Bartels, Projektreferent des „Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ (NUiF) vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), erläuterte die Voraussetzungen für eine Anstellung: „Die Geflüchteten müssen bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf ‚Vorübergehenden Schutz‘ stellen“, erklärte Bartels. Sobald der Antrag gestellt sei, würde die sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt. „Wenn darauf vermerkt ist, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist, können Unternehmen die Person beschäftigen.“ Wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, ist die Anmeldung bei einer Krankenversicherung notwendig. Dies können Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erledigen. Die Steueridentifikationsnummer erhält der Geflüchtete nach der Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde automatisch. „Liegt sie beim Beginn der Beschäftigung noch nicht vor, kann das Unternehmen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale anwenden“, berichtete Bartels. Der „Vorübergehende Schutz“ gilt nach jetzigem Stand bis zum 4. März 2024. Darüber hinaus wies Bartels auf verschiedene Fördermöglichkeiten hin.
Während David Pfeil, Willkommenslotse bei der IHK Ausbildungs-GmbH, derzeit von Geflüchteten noch keine Anfragen erhalten hat, ist das Interesse von Unternehmen groß. „Vor allem Firmen aus dem IT-Bereich sind interessiert“, erklärte er. Er rät Unternehmen, ihre Angebote in englischer Sprache zum Beispiel auf der speziellen Plattform „JobAidUkraine“ einzustellen.
Esra Karahancer, Koordinatorin im Kommunalen Integrationsmanagement, das beim Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Viersen angesiedelt ist, stellte die Situation der Geflüchteten dar. „Viele haben für eine Arbeit den Kopf noch nicht frei“, sagte sie. „Sie sind traumatisiert und in ständiger Sorge um Angehörige, die zurückgeblieben sind.“ Außerdem müssten sich alleinerziehende Mütter zunächst um Kinderbetreuung beziehungsweise Einschulung kümmern. „Aber das Ziel dieser Menschen ist es, sich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren.“ Karahancer sensibilisierte die Unternehmen dafür, die individuelle Situation der Geflüchteten zu berücksichtigen und flexibel zu sein. So werde zum Beispiel häufig eine berufsbegleitende Unterstützung notwendig sein.
„Ziehen Sie bitte nicht alleine los, sondern wenden Sie sich an uns“, animierte van der Wal die Unternehmen am Ende des Webinars. „Wir informieren Sie und können dabei helfen, Prozesse zu beschleunigen.“
Unternehmen, die sich über das Thema informieren möchten oder konkrete Unterstützung benötigen, finden hier Hilfe:
David Pfeil, Willkommenslotse bei der IHK Ausbildungs-GmbH,
Tel. 02131 9268-557, E-Mai: David.Pfeil@mittlerer-niederrhein-gmbh.ihk.de
Dimitri van der Wal, IHK-Berater zur Fachkräftesicherung,
Tel. 02131 9268-555, E-Mai: Dimitri.vanderWal@mittlerer-niederrhein.ihk.de
Eine Download-Checkliste „So gelingt der Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz“ ist auf der Seite des „Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ zu finden:
www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de