Ab sofort in Kraft
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Stand: 01.09.2022
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein informiert ihre Mitgliedsunternehmen über die seit dem 1. September geltende Energieeinsparverordnung. Eine Info-Website des Deutsche Industrie- und Handelskammertags (DIHK) ist jetzt online. Hintergrund der am 24. August vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung ist, in den Wintermonaten möglichst sparsam mit Energie umzugehen, um einer drohenden Gasmangellage zu entgehen. Insbesondere für öffentliche Unternehmen, für die Energie-, Immobilien- und Tourismuswirtschaft sowie für den Handel hält die Verordnung einige Vorschriften bereit.
So müssen beispielsweise im Einzelhandel Ladentüren und Eingangssysteme geschlossen gehalten werden, um den Verlust von Heizwärme zu vermeiden. In öffentlichen Nichtwohngebäuden dürfen Gemeinschaftsflächen wie Flure oder Foyers nicht mehr beheizt werden. Des Weiteren ist die Nutzung beleuchteter Werbeanlagen wie Schilder, Beschriftungen oder Lichtwerbung von 22 Uhr bis 16 Uhr am Folgetag untersagt. Dies gilt allerdings nicht für Schaufenster.
Der DIHK hat auf seiner Internetseite ein FAQ zu der neuen Verordnung angelegt:
http://kurzelinks.de/zyxn
Weitere Informationen gibt es auch beim Energiereferenten der IHK Mittlerer Niederrhein: Dominik Heyer, Tel. 02151 635-395.