Entlastung für Unternehmen
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Stand: 10.10.2022
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein begrüßt das vorgeschlagene Maßnahmenpaket der Expertenkommission Gas und Wärme, um Verbraucher und Unternehmen zu entlasten. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hat im Kampf gegen die hohen Gaspreise ein zweistufiges Entlastungsverfahren vorgeschlagen: Im Dezember sollen die gestiegenen Gas- und Wärmekosten bis zum Start des Preisdeckels durch eine staatliche Einmalzahlung kompensiert werden. Ab dem 1. März 2023 erhalten die Verbraucher und Betriebe dann bis zu 80 Prozent des Verbrauchs zu 12 Cent/kWh. Unternehmen mit hohem Energieverbrauch, die sogenannte lastganggemessene Industrie, erhält ab 1. Januar 2023 Gas für bis zu 70 Prozent des Verbrauchs zu einem Arbeitspreis von 7 Cent/kWh.
„Die Maßnahmen sind pragmatisch und dürften sowohl Industriebetriebe als auch kleine und mittelständische Unternehmen, etwa aus dem Einzelhandel, zügig entlasten“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz die Vorschläge. „Es ist ein starkes Signal, dass sich die Kommission auf eine einfache Preisbremse geeinigt hat, die für die Unternehmen eine klare Perspektive bringt. Jetzt gilt es, dass die Politik die Maßnahmenvorschläge umsetzt und Detailfragen zügig klärt.“
Für Steinmetz ist das mögliche Entlastungspaket allerdings noch längst kein Grund zur Entwarnung: „Auch wenn die Wirtschaft in der Breite durch die Preisbremse entlastet wird, gilt weiterhin: Es liegen zwei wirtschaftlich herausfordernde Winter vor den Unternehmen.“ Gaseinsparung und große unternehmerische Anstrengungen der Betriebe seien notwendig, um die Energiekrise zu bewältigen. „Wir brauchen bei der Angebotsausweitung und beim Gaseinsparen weitere Lösungen“, so Steinmetz. „Auch ein Härtefallfonds für besonders betroffene Unternehmen bleibt auf der Agenda.“