Freiverkäufliche Arzneimittel: IHK nimmt Prüfung ab

Freiverkäufliche Arzneimittel: IHK nimmt Prüfung ab
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Stand: 11.07.2022

Für Arzneimittel gelten komplizierte rechtliche Regelungen. Häufig geht es um die Frage, ob Arzneimittel frei verkäuflich sind oder nicht. Wer freiverkäufliche Arzneimittel gewerblich an Letztverbraucher verkaufen will, muss sachkundig sein. Der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln setzt eine Schulung mit abschließender Sachkundeprüfung voraus. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein nimmt die Sachkundeprüfung ab.

In Deutschland dürfen Arzneimittel nur über Apotheken verkauft werden. Eine Ausnahme besteht bei den so genannten „freiverkäuflichen Arzneimitteln“, da diese Arzneimittel weder rezept- noch verschreibungspflichtig sind. „Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln ist eine Sachkenntnisprüfung erforderlich, die die Industrie- und Handelskammern durchführen. Sachkenntnis hat, wer die Sachkenntnisprüfung vor der Industrie- und Handelskammer besteht“, sagt Nata Sidonashvili von der IHK Mittlerer Niederrhein. „Pro Monat legen rund 70 Teilnehmende ihre Sachkundeprüfung bei uns ab – mit einer Bestehensquote zwischen 80 und 90 Prozent.“

Die Prüfungen werden bei der IHK Mittlerer Niederrhein inzwischen elektronisch am Tablet durchgeführt. Seit vergangenem Jahr erfolgt das Erkennen von Pflanzendrogen, die Angabe der medizinisch wirksamen Hauptinhaltsstoffe und die Auswahl der Hauptanwendungsgebiete anhand von Fotos. Sidonashvili: „Insgesamt sind 40 Pflanzendrogen für die Sachkundeprüfung relevant.“

Weitere Informationen zum Thema „Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln“ und die nächsten Prüfungstermine gibt es online unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/18151